· Leserforum · Leserforum
Neue Gebühr bei erneuter Bestellung zum Pflichtverteidiger?
Uns erreichte folgende Frage eines Lesers:
Frage: Wir wurden in einem Strafverfahren am 4.4.25 als Pflichtverteidiger beigeordnet und am 3.11.25 entpflichtet, da das Wahlmandat gesichert sei. Nun ist ein erneuter Termin zur Hauptverhandlung am 11.11.25 „geplatzt“, da der Wahlverteidiger erneut erkrankt ist und kurzfristig zum Termin nicht erscheinen konnte. Das Gericht hat uns am 28.11.25 als Pflichtverteidiger im gleichen Verfahren beigeordnet, um das Verfahren fortzuführen.
Wir haben bei der Entpflichtung unsere Gebühren abgerechnet. Diese sind am 5.11.25 festgesetzt worden. Nun stellt sich die Frage, ob durch die erneute Beiordnung die Gebühren nochmals entstanden sind. Der erneut als Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt muss sich wieder in die Angelegenheit einarbeiten und auch Akteneinsicht beantragen. Wir hatten das Verfahren bereits als „für uns erledigt“ angesehen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,30 € / Monat