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  • 15.12.2025 · Nachricht · Strafprozess

    Abgeltungsbereich der Terminsgebühr

    | Die Frage, welche Tätigkeiten durch die Terminsgebühr abgegolten werden, ist in der Rechtsprechung immer noch nicht abschließend geklärt. Das LG Hagen meint, dass Vor- und Nachbereitungszeiten für einen Hauptverhandlungstermin nicht bei der Bemessung der Terminsgebühr zu berücksichtigen sind. Sie seien mit der Verfahrensgebühr abgegolten (LG Hagen 7.4.25, 46 Qs 13/25, Abruf-Nr. 247980 ). |