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  • 08.12.2025 · Fachbeitrag · OLG Hamburg

    § 153a StPO-Zustimmung schließt Schadenersatz gegen Steuerberater im Zivilverfahren nicht aus

    | Das OLG Hamburg hat entscheiden, dass die Zustimmung des Steuerpflichtigen, das Strafverfahrens gem. § 153a StPO einzustellen, den Schadenersatzanspruch gegen den Steuerberater wegen Verletzung des Steuerberatungsvertrags nicht ausschließt und darin auch kein schadensminderndes Mitverschulden gesehen werden kann (28.3.25, 5 U 17/24, Abruf-Nr. 248983 ). |