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  • 09.12.2025 · Fachbeitrag · FG Berlin-Brandenburg

    Auch anonymer Anzeigenerstatter wird durch § 30 AO geschützt

    | Das FG Berlin-Brandenburg sieht in § 30 AO den Schutz des Steuergeheimnisses sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für einen anonymen Anzeigenerstatter. Eine wortgetreue Offenbarung des Inhalts einer anonymen Anzeige würde das Steuergeheimnis verletzen und die Auskunftsbereitschaft Dritter gefährden (25.9.24, 16 K 16096/23, Abruf-Nr. 250450 ). |