Viele Schmerzpflaster enthalten stark bis sehr stark schmerzstillende Wirkstoffe aus der Gruppe der Opioide. Sie werden im Pflegebereich zu therapeutischen Zwecken eingesetzt. Daher muss der richtige Umgang mit diesen Schmerzpflastern durch das Pflegepersonal im Heim gelernt sein. Genau diese Aufgabe sollten die heimversorgenden Apotheker übernehmen.
Frage: „Ist es richtig, dass nicht examiniertes Personal Arzneimittel verabreichen darf, wenn es entsprechend geschult wurde? Wer ist verantwortlich, wenn ein Fehler passiert?“
Fast jeder dritte Deutsche hat im Laufe seines Lebens mit einer Nagelpilzinfektion zu kämpfen. Besonders betroffen sind ältere Menschen über 50 Jahre. Daher kommen gerade in Pflegeheimen Nagelpilzerkrankungen relativ ...
Frage: „Bei einer Heimbegehung wurde das Personal des Heimes darüber informiert, dass vor jeder Bedarfsgabe eines Betäubungsmittels (BtM) explizit der behandelnde Hausarzt informiert werden muss. Auch wenn die ...
Immer wieder klagen ältere Menschen über Probleme im Bereich des Magen-Darm-Trakts. Häufig handelt es sich um Beschwerden wie Durchfall, Verstopfung, Reizmagen, Übelkeit, Blähungen oder Sodbrennen, die in jüngeren ...
Frage: „Dürfen Zytostatika (zum Beispiel Xeloda Filmtabletten) für ein Heim gestellt werden? Dürfen diese in die Box zu den anderen Medikamenten gepackt werden?“