· Fachbeitrag · Leserservice
Wie ist der Raum auszustatten, in dem Arzneimittel gestellt werden?
| FRAGE: „Das von uns zu versorgende Pflegeheim möchte ein Zimmer für das Stellen von Arzneimitteln einrichten. Welche Anforderungen sollte dieser Raum erfüllen? Können Sie mir diesbezüglich Hinweise geben? Derzeit liegt z. B. noch ein Teppichboden im Zimmer. Was soll mit den Wänden geschehen?“ |
ANTWORT: Für Heime, die selbst stellen, ist es wichtig, dass die Lagerung und das Stellen der Arzneimittel keinen Anlass zu Beanstandungen geben. Daher empfiehlt es sich, die Ausstattung des Raumes, in dem gestellt wird, in Anlehnung an die ApBetrO zu gestalten. Außerdem fordert § 11 Abs. 1 Nr. 10 Heimgesetz, dass die Arzneimittel im Heim bewohnerbezogen und ordnungsgemäß aufbewahrt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass folgende Anforderungen erfüllt werden müssen:
Allgemeine Anforderungen
Die Arzneimittel im Heim werden in einem separaten Raum gelagert. Um zu verhindern, dass Unbefugte Zugang zu den Medikamenten der Bewohner erhalten, muss dieser Raum nicht nur abschließbar, sondern auch tatsächlich immer abgeschlossen sein, solange niemand darin arbeitet. Den Schlüssel hat die verantwortliche Stationsleitung, deren Stellvertreter oder die für die Medikamentenvergabe zuständige Fachkraft.
Des Weiteren hat die Heimleitung auf die Einhaltung der allgemeinen Lagervorschriften wie Lichtschutz, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Hygiene zu achten. Insofern wird ein Protokoll geführt, in dem regelmäßig Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit und Reinigung dokumentiert werden.
Hygieneanforderungen
Der Raum muss groß genug, leicht zu reinigen und leicht umräumbar sein. Alle Gegenstände, die nichts mit der Arzneimittellagerung und -bereitstellung zu tun haben (z. B. Lebensmittel), sind zu entfernen. So gesehen empfiehlt es sich, die Vorgaben des § 34 ApBetrO auch im Heim umzusetzen. Diese sehen vor, dass Wände, Oberflächen und Fußböden leicht zu reinigen sind, damit das umgebungsbedingte Kontaminationsrisiko für die Arzneimittel minimal ist. Ein vorhandener Teppichboden wäre daher auf jeden Fall zu entfernen und beispielsweise durch einen glatten durchgehenden Bodenbelag, der möglichst am Rande hochgezogen wird, zu ersetzen. Auch die Wände sollten keine Tapeten vorweisen und mit einer abwaschbaren Farbe gestrichen werden. Ebenso sollten andere Einrichtungsgegenstände wie der Tisch, auf dem gestellt wird, Regale und der Arzneimittelkühlschrank leicht abwaschbar sein. Auf Gardinen ist zu verzichten.
Temperaturanforderungen
Wichtig ist, dass in dem Raum stets 25° C nicht überschritten werden. Gerade direktes Sonnenlicht bzw. eine zu hohe Raumtemperatur beeinflussen die Qualität der Medikamente erheblich. Sind auf den Packungen keine anderweitigen Angaben vermerkt, dürfen Fertigarzneimittel nicht über 25° C gelagert werden. Wird diese Temperatur überschritten, sollten Alternativen gefunden werden, beispielsweise ein anderer Raum, der nordseitig und ohne direkte Sonneneinstrahlung gelegen ist. Auch eine entsprechende Verdunkelung, z. B. Außenrollos, können möglicherweise im Sommer für eine konstante Temperatur unter 25° C sorgen. Auf eine Lagerung im Kühlschrank ist im Sommer dennoch zu verzichten, da dort nur solche Arzneimittel aufbewahrt werden, bei denen dies ausdrücklich vorgeschrieben ist.
PRAXISHINWEIS | Gerade in den Sommermonaten sollten die Pflegekräfte regelmäßig die Raumtemperatur messen und diese dokumentieren. Auch bei der Stationsbegehung durch die heimversorgende Apotheke empfiehlt es sich, die Temperatur zu kontrollieren. |