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Anbruchdaten vermerken?
| FRAGE: „Gibt es eine Richtlinie zur Angabe des Anbruchdatums? Sollte das Datum generell vermerkt werden, um den Anbruch zu kennzeichnen. Oder sollte das Datum nur auf Arzneimitteln vermerkt werden, die nach Anbruch ein kurzes Verfallsdatum aufweisen?“ |
ANTWORT: Insbesondere flüssige Arzneiformen wie Tropfen, Säfte, Augentropfen und Augensalben, aber auch andere Salben, Cremes und Insuline sind häufig nach ihrem Öffnen nur noch begrenzt haltbar. Daher muss gerade bei diesen Arzneiformen die Aufbrauchfrist exakt ermittelt und unbedingt auf den jeweiligen Packungen vermerkt werden:
- Eine Haltbarkeit von einem Monat kann zum Beispiel 31 Tage umfassen.
- Eine Haltbarkeit von 4 Wochen nach Anbruch bedeutet dagegen, dass das Medikament nur maximal 28 Tage nach Anbruch verwendet werden darf.
Davon abgesehen gilt für alle Arzneiformen: Pro Bewohner sollte jeweils nur eine Packung eines Arzneimittels - und zwar diejenige mit dem kürzeren Verfalldatum - angebrochen sein. Daher empfiehlt es sich, diese Packung entsprechend zu kennzeichnen. Das kann am sinnvollsten durch Anbringen des Anbruchdatums geschehen.
Hinweis | Inwieweit die zuständigen Aufsichtsbehörden für feste Arzneiformen spezielle Vorschriften haben, sollte mit dem dafür zuständigen Mitarbeiter abgeklärt werden.