Das FG Düsseldorf (23.6.23, 1 K 1869/22 U; Rev. BFH V R 14/23, Einspruchsmuster ) hält die Regelungen der §§ 233a, 238 AO für unionsrechtskonform, auch wenn Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer betroffen sind. Es könne dahingestellt bleiben, ob §§ 233a, 238 AO am Neutralitätsgrundsatz zu messen seien, da keine eigenständigen über den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinausgehenden Einwendungen erhoben worden seien.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom.
Nach § 13a Abs. 1a S. 1 ErbStG stellt das für die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit örtlich zuständige FA i. S. d. § 152 Nr. 1 bis 3 BewG unter anderem die Ausgangslohnsumme und die Anzahl der ...
Das FG Münster (24.10.23, 1 K 1990/22 E; Rev zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass jedenfalls bei vorheriger Vereinbarung eines Kapitalwahlrechts die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG für die Einmalauszahlung einer Rente nicht in Betracht kommt.
Wird eine Verdienstausfallentschädigung nach der sog. modifizierten Nettolohnmethode (Berechnungsmethode) vereinbart mit der Folge, dass die auf die Entschädigung entfallende Steuer erst in einem anderen ...
Das FG München (27.10.22, 10 K 3292/18; Rev. BFH VI R 15/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die umbaubedingte Erhöhung einer jährlichen Miete, die durch die Errichtung eines behindertengerechten ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Reichweite des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung im Rahmen einer Außenprüfung.