Sehr geehrte Fans, nachdem sich unsere RVG-Gruppe ( http://bit.ly/RVG_2013 ) stetig positiv entwickelt und wir von dem Zuspruch geradezu überwältigt sind, wollen wir Ihnen mit unserem Service weitere Themen-Gruppen auf Facebook zur Verfügung stellen. Daher fragen wir Sie: Welches Thema interessiert Sie? Wozu möchten Sie sich mit Gleichgesinnten austauschen? Wir sammeln alle Vorschläge bis Mitte Januar und werden zu den am häufigsten genannten Themen ein passendes Konzept entwickeln.
Das SG Magdeburg hat entschieden, dass der Leistungsanspruch auf Halbwaisenrente nach dem Tod des Pflegevaters auch nicht entfällt, wenn das Pflegekind in eine neue Pflegefamilie wechselt (SG Magdeburg 27.6.
Eine zur Sicherung eines nicht übertragbaren und nicht vererblichen Anspruchs (hier: Rückübertragung) bewilligte Auflassungsvormerkung erlischt mit dem Tod des Gläubigers. Das Grundbuch wird wegen der Akzessorietät der eingetragenen Vormerkung zu dem gesicherten Anspruch unrichtig. Einen anderen vererblichen und übertragbaren Anspruch eines Dritten vermag die für einen Rückübertragungsanspruch eingetragene Vormerkung nicht zu sichern. Sofern der Tod des Gläubigers gegenüber dem Grundbuchamt ...
Der Tod des Mieters beendet das Mietverhältnis nicht. Nach allgemeinen erbrechtlichen Regeln geht es im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über, § 1922 BGB. Dieser setzt das Mietverhältnis mit denselben ...
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Gegenstand einer Feststellungsklage gem. § 256 ZPO kann das Bestehen oder Nichtbestehen eines (Mit-)Erbrechts sein. Der Zulässigkeit der Klage steht nicht entgegen, dass ein hierüber ergehendes Urteil nur inter partes wirkt und keine Bindungswirkung f ür ein eventuelles Erbscheinsverfahren hat (OLG Koblenz 21.2.13, 2 U 917/12, ZEV 13, 557, Abruf-Nr. 133521 ).