17.11.2025 · Fachbeitrag ·
Digitalisierung
Die Landesärztekammern geben bekannt, dass die Überprüfung eines Arztes, der in einer Apotheke ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne Vorlage einer schriftlichen Verschreibung verlangt, nun wahlweise anhand seines Arztausweises in Form der altbekannten Plastikkarte oder durch das Vorzeigen seines digitalen Arztausweises auf seinem Smartphone erfolgen kann. Haftungsrechtlich macht es für die Apotheke keinen Unterschied, ob der Arzt den analogen oder den digitalen Arztausweis benutzt.
14.11.2025 · Nachricht · E-Rezept aktuell
Das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) hatten die Einführung des E-Rezepts für die Bundespolizei ursprünglich zum 01.10.2025 angekündigt. Aufgrund regulatorischer und ...
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13.11.2025 · Nachricht · Apothekervergütung
Seit dem 01.11.2025 dürfen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 78 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI bundeseinheitlich nur noch digital abgerechnet werden.
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10.11.2025 · Fachbeitrag ·
Personal
In wirtschaftlich unsicheren Zeiten versuchen auch Apotheken, bei den Marketingkosten zu sparen oder die Personalkosten zu kürzen. Lassen sich die Lohnkosten nicht reduzieren, werden Leistungen wie Obstkörbe, Prämien oder Gutscheine gestrichen und bei Fortbildungen oder den Ausgaben für die Mitarbeitergesundheit gespart. Doch gerade Einsparungen im Bereich der Mitarbeitergesundheit könnten sich schnell als Bumerang erweisen.
07.11.2025 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Seit dem 01.11.2025 werden eventuell durch Lieferengpässe anfallende Mehrkosten bei salbutamolhaltigen Dosieraerosolen von allen Ersatzkassen übernommen. Zuvor galt dies nur für die BARMER, die DAK-Gesundheit und die ...
05.11.2025 · Nachricht · Entwicklung der Apothekenzahl
Die Zahl der Apotheken in Deutschland nimmt immer weiter ab – und hat inzwischen den niedrigsten Wert seit 1977 erreicht. Am Ende des dritten Quartals 2025 gab es nur noch 16.732 Apotheken bundesweit.
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03.11.2025 · Fachbeitrag ·
Fallbeispiel
Apotheker, die die Voraussetzungen erfüllen, um die pharmazeutische Dienstleistung (pDL) „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ durchzuführen und abzurechnen, sind auch zur Erbringung der pDL „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ berechtigt. Wie Ihnen auch ohne viel Vorwissen der Einstieg in diese Dienstleistung gelingen kann und Sie nach dem Start Schritt für Schritt Ihr Spezialwissen erweitern, zeigt das folgende Fallbeispiel.