21.02.2019 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Seit Jahresbeginn gibt es für Arbeitgeber Änderungen bei steuerbegünstigten Gehaltsbestandteilen. Betroffen sind u. a. Zuschüsse zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für Ihre Mitarbeiter (sogenannte „Jobtickets“), Fahrräder inklusive E-Bikes sowie Elektroautos als Apothekenfahrzeuge. Die Änderungen bei den Fahrzeugen betreffen sowohl Ihre Lohngestaltung als auch Sie selbst, wenn Sie „elektrisch“ in die Apotheke fahren.
25.01.2019 · Nachricht · Löhne und Gehälter
Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsdienstreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem ...
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23.01.2019 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Ein steuerrelevanter Aktienverkauf liegt nach Ansicht der Finanzverwaltung nur vor, wenn der Verkaufspreis die tatsächlichen Transaktionskosten übersteigt. Dieser Ansicht hat der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch nun ...
23.01.2019 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Die Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung haben sich auch 2019 geändert. Alle praxisrelevanten Eckdaten finden Sie auf iww.de/ah unter „Downloads/Steuern“.
23.01.2019 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erhalten Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen (nur Lohnkosten), höchstens jedoch 1.200 Euro im Jahr. Handwerkerleistungen, ...
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23.01.2019 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Gehaltsgespräche gehören in jeder Apotheke zum Alltag. Und ganz gleich, ob PTA, PKA oder angestellter Apotheker, jeder Mitarbeiter freut sich über höhere Auszahlungen. Damit sich die Lohnnebenkosten dabei in Grenzen ...
24.12.2018 · Nachricht · Arbeitnehmer
Arbeitnehmer können ihr monatliches Nettoeinkommen selbst beeinflussen und müssen nicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung warten. Mit dem Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2019“ können sie die Berücksichtigung ihrer individuellen Verhältnisse bereits beim Lohnsteuerabzug durch einen Freibetrag beantragen, der wahlweise für ein oder zwei Jahre Gültigkeit hat. Dies ist seit dem 01.10.2018 möglich.
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