10.12.2024 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Die zuletzt bis zum 31.12.2024 geltende Friedenspflicht im Bereich E-Rezept und Entlassmanagement mit den Primärkassen in Nordrhein-Westfalen wurde bis zum 30.06.2025 verlängert, sofern zwischenzeitlich keine Einigung zum Entlassmanagement zwischen dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) erzielt wird.
18.11.2024 · Fachbeitrag ·
Biopharmazeutika
Nach dem Willen der Krankenkassen sollen die teuren Original-Biopharmazeutika schon seit Längerem durch günstigere Biosimilars ersetzt werden. Da die Wirkstoffe jedoch nicht völlig identisch mit dem Originalwirkstoff ...
15.11.2024 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen beim Austausch von ...
31.10.2024 · Fachbeitrag ·
E-Rezept aktuell
Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben mit den Rezeptänderungsschlüsseln 13 und 14 zwei zusätzliche Schlüssel zur Abrechnung und Dokumentation besonderer Abgabekonstellationen bei E-Rezepten ins Leben gerufen. Beide neuen Schlüssel sollen in der Zeit vom 01.11.2024 bis zum 15.04.2025 technisch umgesetzt werden.
29.10.2024 · Fachbeitrag ·
E-Rezept aktuell
Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben beschlossen, dass die Dokumentation von Teilmengenabgaben bei Lieferengpässen gemäß § 129 Abs.
23.10.2024 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen erfolgreich zu ...
11.10.2024 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben gegenüber dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) erklärt, dass Apotheken bei Lieferengpässen nach den erweiterten Abgaberegeln des § 129 Abs. 2a und 2b Sozialgesetzbuch (SGB) V vorgehen dürfen. Die Erklärung gilt rückwirkend ab dem 01.09.2024 und wird in die neuen Arzneimittelversorgungsverträge aufgenommen.