Stehen in der Apotheke mehrere Rabattvertragspartner zur Auswahl, so sind diese alle gleichrangig. Das Apothekenpersonal hat die Qual der Wahl, für den Patienten das am besten geeignete Präparat auszusuchen.
Werden dem Apotheker Rezepte zulasten der Berufsgenossenschaft (BG) vorgelegt, sind bei der Abgabe von Gesetzes wegen Besonderheiten zu beachten. Im Apothekenalltag haben sich dazu Leserfragen zu praktischen ...
Die Abgabe von Substitutionsmitteln durch die Apotheke an den Patienten setzt ein besonders gekennzeichnetes Betäubungsmittel-(BtM-)Rezept voraus. Daneben sieht die neue Betäubungsmittelverschreibungsverordnung ...
Seit dem 01.10.2017 können in öffentlichen Apotheken Entlassrezepte aus dem Krankenhaus vorgelegt werden. Ziel der Neuregelungen des Entlassmanagements ist, dass Patienten nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus direkt versorgt werden können. Der Übergang der Versorgung vom stationären in den ambulanten Bereich soll erleichtert werden. Für den Apotheker entstehen hierdurch aber zusätzliche Retaxationsrisiken. Bei der Abgabe der so verordneten Arzneimittel hat er vor allem auf die korrekte Packungsgröße ...
Ursprünglich war § 300 Sozialgesetzbuch (SGB) V zur Abrechnung von Arzneimitteln per Pharmazentralnummer (PZN) und § 302 SGB V zur Abrechnung von Hilfsmitteln per Hilfsmittelpositionsnummer gedacht.
Seit dem 01.10.2017 können in den öffentlichen Apotheken Entlassrezepte aus dem Krankenhaus vorgelegt werden. Bei der Abgabe der so verordneten Arzneimittel hat der Apotheker vor allem auf die korrekte Packungsgröße ...
Legt ein Patient ein mit „S“ gekennzeichnetes BtM-Rezept vor, hat die Apotheke zu prüfen, ob sie das verschriebene Arzneimittel an den Patienten abgeben darf. Dies ist ihr nur dann erlaubt, wenn der Arzt das Substitutionsmittel (zumindest auch) zur eigenverantwortlichen Einnahme verschrieben hat. Bei dem vorgelegten Rezept muss es sich daher um eine Überbrückungs-Verschreibung, eine Take-Home-Verschreibung oder – neu – um ein Mischrezept handeln.