13.03.2020 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Auch in diesem Jahr wird – wie erstmals im Vorjahr – nur tetravalenter Grippeimpfstoff eingesetzt. Die Abgabebestimmungen entsprechen weitestgehend denen aus dem Vorjahr.
Schwerpunkt
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21.02.2020 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Das Sonderkennzeichen 02567024 und die Codierungsziffern von 1 bis 9 kommen immer dann zur Anwendung, wenn von der regulären Abgaberangfolge gemäß Rahmenvertrag abgewichen werden muss. In der letzten Zeit gab es ...
Schwerpunkt
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29.01.2020 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Im Dezember 2019 haben der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) e. V. die zweite Änderungsvereinbarung verabschiedet, die hauptsächlich durch den im ...
15.01.2020 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Zum 01.10.2019 haben sich die Apothekerverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe mit den Primärkassen auf eine Interimslösung bei der Vergütungssystematik von Verbandstoffen in der modernen Wundversorgung geeinigt. Dabei werden verschiedene Verbandstoffe nach Kantenlänge etc. in Gruppen eingeteilt und gelten dann auch als austauschbar. AH stellt die Details vor, da diese Vereinbarung – obwohl zunächst nur in NRW gültig – richtungsweisend ist, wenn jetzt auch Spezialverbandstoffe wie Hydrokolloidpflaster ...
10.01.2020 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Die Abgabe eines nicht rabattbegünstigten Arzneimittels unter Angabe des Handelsnamens, der PZN und unter Setzung des Aut-idem-Kreuzes für einen bei einer Ersatzkasse versicherten Patienten begründet keinen Verstoß ...
06.12.2019 · Fachbeitrag ·
Beschaffungskosten
Das Sonderkennzeichen 09999637 wurde eigens für sogenannte „abrechnungsfähige Beschaffungskosten“ geschaffen. Stellt sich nur noch die Frage: Wann ist Porto denn nun abrechnungsfähig und wann nicht?
20.11.2019 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Seit Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) am 16.08.2019 gilt, dass für eine notwendige Ersatzversorgung bei Vorlage der neuen ärztlichen Verordnung keine Zuzahlung verlangt werden darf. So ist es auch in § 31 Abs. 3 S. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V festgelegt: „Muss für ein Arzneimittel aufgrund eines Arzneimittelrückrufs oder einer von der zuständigen Behörde bekannt gemachten Einschränkung der Verwendbarkeit erneut ein Arzneimittel verordnet werden, so ist ...