07.12.2020 · Fachbeitrag ·
Dokumentationspflichten
Seit dem 16.08.2019 existierte nach § 17 Abs. 6a Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) bei der Abgabe von Blutprodukten sowie von sogenannten Faktorpräparaten eine Meldepflicht für die Apotheke gegenüber dem verschreibenden Arzt (vgl. auch AH 11/2020, Seite 12). Seit 01.11.2020 ist diese Abgabemeldung der Apotheke nur noch für die Faktorpräparate vorgeschrieben.
30.11.2020 · Fachbeitrag ·
Rezeptabrechnung
Seit dem 01.11.2020 sind Ärzte dazu verpflichtet, bei der Verschreibung von Humanarzneimitteln immer eine Dosierung auf dem Rezept anzugeben oder alternativ den Hinweis auf einen dem Patienten vorliegenden ...
30.10.2020 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Bis zum 31.03.2021 gilt weiterhin die Ausnahmeregelung, dass im Entlassmanagement die Pseudoarztnummer (4444444 plus Fachgruppencode) auf BtM- und T-Rezepten von den Ärzten verwendet werden darf, die (noch) keine ...
Schwerpunkt
Beitrag
08.10.2020 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Hämophilie ist eine Erbkrankheit, bei der die Blutgerinnung gestört ist. Sie wird dadurch behandelt, dass man die im Blut fehlenden Gerinnungsfaktoren in konzentrierter Form durch Spritzen verabreicht – Faktor VIII ...
21.09.2020 · Fachbeitrag ·
Ordnungsgemäße vertragsärztliche Verordnung
Am 01.11.2020 tritt die Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vom 25.10.2019 in Kraft, die die Ärzte dazu verpflichtet, bei Verschreibung von Humanarzneimitteln stets eine ...
19.08.2020 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Bei der einmaligen Auszahlung der Botendienstpauschale von 250 Euro werden alle inländischen öffentlichen Apotheken inklusive ihrer Filialapotheken berücksichtigt, die zum Stichtag 22.04.2020 aktiv waren.
19.08.2020 · Fachbeitrag ·
Wirtschaftlichkeit
Zum 01.07.2020 wurde die Teststreifenvereinbarung mit der Techniker Krankenkasse vom 01.01.2018 in die Anlage 4 des Arzneimittelversorgungsvertrags der Ersatzkassen aufgenommen und dadurch vollständig abgelöst. Somit fällt seitdem die zusätzliche Vergütung in Höhe von 0,50 Euro pro Abgabe von 50 rabattierten Teststreifen weg. Die übrigen Regelungen wie die Vertragspreise, die Einsortierung in die Preisgruppen und die dazugehörige Quotenregelung blieben in den wesentlichen Punkten unverändert.