10.05.2021 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Die Übergangsfrist zur Nutzung der Pseudoarztnummer „4444444“ plus zweistelligem Fachgruppencode bei der Ausstellung von BtM- und T-Rezepten im Entlassmanagement wurde durch den Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen noch einmal bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Apotheke hat dabei keinerlei Prüfpflicht.
22.04.2021 · Fachbeitrag ·
Test- und Impfverordnung
Seit Oktober 2020 können Apotheker sich als Nichtmitglieder einer KV im Rahmen der Test- und Impfverordnung für die Abrechnung von Leistungen und Sachkosten registrieren. Dies erfolgt online über das jeweilige ...
08.04.2021 · Nachricht · Apothekervergütung
Laut aktualisierter „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)“ erhalten Apotheken für die Beschaffung und bedarfsgerechte ...
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06.04.2021 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Am 01.03.2021 ist der neue vdek-Arzneiversorgungsvertrag (vdek-AVV) zwischen dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) in der Fassung vom 01.02.2021 in Kraft getreten. Er gilt somit für die sechs Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) und ersetzt den vdek-AVV in der Fassung vom 01.04.2016. AH gibt einen Überblick über die wichtigsten ...
23.03.2021 · Fachbeitrag ·
Festbetragsarzneimittel
Zum 01.04.2021 hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) erstmals Festbeträge für Agomelatin, Darunavir, die Kombination aus Efavirenz/Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil, Febuxostat, Prasugrel ...
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Beitrag
18.03.2021 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Krankenkassen begründen Retaxierungen gelegentlich damit, dass die beliefernde Apotheke gegen § 11 Abs. 1 Apothekengesetz (ApoG) verstoßen habe („rechtswidrige Rezeptzuweisung“). Anlass können z. B.
10.03.2021 · Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung
In der 16. Änderungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen vom 01.10.2009 wurden die Abschläge für Fertigarzneimittel zur Herstellung parenteraler Zubereitungen mit dem Wirkstoff Azacitidin beschlossen. Gemäß Anhang 1 der Anlage 3 Teil 2 gilt seit dem 15.02.2021 ein Abschlag in Höhe von 42 Prozent.
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