08.09.2021 · Nachricht · Arznei- und Hilfsmittelversorgung
Der Bundestag hat festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite noch weiter fortbesteht. Alle Sonderregelungen bei der Abgabe von Arznei- und Hilfsmitteln, die das Fortbestehen der epidemischen Lage als Voraussetzung haben, gelten damit erst einmal bis zum 25.11.2021, sofern das Fortbestehen der epidemischen Lage nicht vorher aufgehoben wird.
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16.08.2021 · Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung
Die Gültigkeit von Kassenrezepten beträgt aufgrund einer Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) nun exakt 28 Tage. Was aber bedeutet das, wenn der 28. Tag auf einen Sonntag fällt?
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12.08.2021 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Am 15.07.2021 trat die „Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung“ (CoronaImpfV) in Kraft. Seit dem 12.07.2021 erhalten Apotheken nun bei der Abgabe an Vertrags- und Privatärzte 7,58 Euro zzgl.
10.08.2021 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Am 03.07.2021 ist eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in Kraft getreten, die die Verkürzung der Gültigkeit von Arzneimittelrezepten bei den Ersatzkassen von einem Monat auf exakt 28 Tage zur Folge hat. Die Regelung gilt für Verordnungen von Fertigarzneimitteln, Rezepturen, Verbandstoffen, Diätetika, Teststreifen und Medizinprodukten mit Arzneimittelcharakter.
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02.08.2021 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Seit dem 01.07.2021 muss bei der Abrechnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten und Dronabinol gemäß Anlage 10 zur Hilfstaxe ein Hash-Code auf das Rezept gedruckt und der Z-Datensatz zusammen mit ...
16.07.2021 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Am 01.07.2021 wurden die Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 Arzneimittelliefervertrag Nordrhein-Westfalen (ALV NRW) sowie die bis zum 30.06.2021 geltende Übergangsregelung durch eine neue Vergütungssystematik für ...
08.07.2021 · Fachbeitrag ·
Arznei- und Hilfsmittelversorgung
Der Bundestag hat festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht. Somit bleiben alle Sonderregelungen bei der Abgabe von Arznei- und Hilfsmitteln, die das Fortbestehen der epidemischen Lage als Voraussetzung haben, bis zum 30.09.2021 gültig – es sei denn, der Bundestag hebt das Fortbestehen vorher auf. Abweichend von dieser Frist gelten die Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro monatlich bis zum 31.12.2021 sowie die Sonderregelungen nach der ...