05.10.2023 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Seit dem 01.10.2023 existieren keine Vereinbarungen zwischen der IKK classic und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) mehr über die Abgabe der Produktgruppe (PG) 14 „Inhalations- und Atemtherapie“ sowie der PG 21 „Messgeräte für Körperzustände/-funktionen“. Da inzwischen Vertragsverhandlungen aufgenommen wurden, gelten die bis zum 30.09.2023 vereinbarten Preise nun erst einmal befristet bis zum 31.12.2023 fort.
04.10.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Ab dem 01.09.2023 sollten die früheren Regelungen zur Produktgruppe (PG) 03 „Applikationshilfen“ und zur PG 21 „Messgeräte für Körperzustände/-funktionen“ auch für die neu geschaffene PG 30 „Hilfsmittel ...
29.09.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Die IKK Südwest, die KKH, die TK, die Mobil Krankenkasse und die BIG direkt gesund sind dem Ergänzungsvertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Abs.
21.09.2023 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen dabei, mögliche Retaxfallen bei folgenden Themenkomplexen erfolgreich zu umgehen: Lieferengpass Candesartan, Übereinstimmung von Rezepturanfertigung und Verordnung, Umgang mit „Jumbopackungen“ und Unklarheiten bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf.
15.09.2023 · Nachricht · Sie fragen – AH antwortet
Sie haben Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung? Dann schreiben Sie uns – allen Abonnenten von AH steht unser kostenloser Leserservice zur ...
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06.09.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Seit dem 01.09.2023 existiert ein bundeseinheitlicher Hilfsmittelversorgungsvertrag aller Betriebskrankenkassen (BKKen). Dieser Vertrag ist beitrittspflichtig und löst alle bisherigen vertraglichen Regelungen für ...
04.09.2023 · Nachricht · Kostenträger
Seit dem 01.09.2023 sind die neuen Anlagen 1 und 2 zum Hilfsmittelversorgungsvertrag der Knappschaft in Kraft. Es ist kein Beitritt erforderlich. Der Hintergrund ist, dass die Anlage 1 schon für die neu kommende Produktgruppe 30 „Hilfsmittel zum Glukosemanagement“ umstrukturiert wurde und sich einige Abrechnungspreise erhöht haben. In der Anlage 2 werden die ebenfalls angepassten Aufgaben nach der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) aufgelistet.
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