Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) – für Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der DAV aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 535,00 Euro für das ...
Der Apothekerverband Nordrhein e. V. und der Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. haben sich mit den Landesverbänden der Primärkassen in Nordrhein-Westfalen auf eine Ergänzung der Anlage 8 zum Rahmenvertrag nach ...
Übergangsvereinbarung wurde bis zum 31.12.2026 verlängert, da technische Lösung fehlt Übergangsvereinbarung wurde bis zum 31.12.2026 verlängert, da technische Lösung fehlt Die Übergangsvereinbarung zwischen dem ...
Wie auch immer man zu Bachblüten steht – Anhänger einer evidenzbasierten Naturwissenschaft stufen Bachblüten schlichtweg als wirkungslos ein –, die Nachfrage ist eindeutig vorhanden. Apotheken, die ihre Kunden ganzheitlich betreuen möchten, können mit den hochverdünnten Bachblütenessenzen nicht nur Zusatzverkäufe generieren, sondern auch die Kundenbindung stärken. Zudem lässt sich auf der Basis eines intensiveren Austauschs im Rahmen der Mittelwahl oft auch Einfluss auf Lebensstilfaktoren nehmen – ...
Ursprünglich galt die vom Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) mit den Primärkassen getroffene Regelung, dass von der Zurückweisung von E-Rezepten abgesehen wird, wenn formelle Fehler vorliegen, die nicht die ...
Wer zum ersten Mal mit einer betriebswirtschaftlichen Analyse konfrontiert wird, fühlt sich oft von der Vielzahl an Zahlen überwältigt. Schon das Verständnis der einzelnen Werte kann herausfordernd sein.
Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) gibt auf seiner Homepage den folgenden Hinweis: „Seit Oktober 2025 ist die ePA 3.0 (auch ‚ePA für alle‘) eine verpflichtende Anwendung und muss dem NNF bis zum 31.12.2025 nachgewiesen werden, sonst werden die TI-Pauschalen gekürzt. Bitte prüfen Sie im NNF-Portal unter TI-Nachweise, ob diese Anwendung und auch alle weiteren verpflichtenden Anwendungen als vorhanden nachgewiesen wurden bzw. holen Sie dies nach.“