15.11.2024 · Nachricht · Arbeitnehmerüberlassung
Überlässt ein Unternehmen, das einem Konzern angehört, einen Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeitsverhältnisses über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zweck der Überlassung erfolgt ist. In diesem Fall kann sich das entleihende Unternehmen nicht auf das Konzernprivileg im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) berufen.
> Nachricht lesen
07.11.2024 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch drei Anträge der Gruppe Die Linke für eine stärkere Mitbestimmung in den Betrieben und eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes abgelehnt. Gegen die Anträge ...
> Nachricht lesen
06.11.2024 · Nachricht ·
Urlaub
Die Verjährung des Urlaubsanspruchs beginnt frühestens mit dem Ende der Elternzeit.
04.11.2024 · Fachbeitrag ·
AGG
Einem Entschädigungsverlangen nach dem AGG kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs u. a. auch dann entgegenstehen, wenn ein Kläger sich systematisch auf eine Vielzahl von AGG-widrig ausgeschriebene Stellen als „Sekretärin“ im Sinne eines durch ihn weiterentwickelten Geschäftsmodells „2.0“ bewirbt, mit dem alleinigen Ziel, Entschädigungsansprüche nach dem AGG durchzusetzen und hierdurch seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
01.11.2024 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Immer wieder wird in Verfahren vor den Arbeits- und sonstigen Zivilgerichten der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO, oft schon im außergerichtlichen Vorfeld der Auseinandersetzung, neben völlig anders gelagerten ...
30.10.2024 · Nachricht · Informationsdienst Praxis Beschäftigtendatenschutz
Das monatliche Webinar unseres Informationsdienstes PB Praxis Beschäftigtendatenschutz beschäftigt sich im November mit dem Thema „Cybercrime 4.0: Künstliche Intelligenz als Werkzeug und Waffe der ...
> Nachricht lesen
28.10.2024 · Fachbeitrag ·
Fristen
Auch in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten kann das Ende einer Frist auf einen gesetzlichen Feiertag fallen. Die Frist endet dann am darauffolgenden Werktag. Allerdings gelten einige Feiertage nur in einzelnen Bundesländern. Sie müssen dann zwingend selbst prüfen, ob ein solcher Feiertag auch am Gerichtsort als gesetzlicher Feiertag anerkannt ist. Ansonsten besteht die Gefahr, die Frist ohne Chance auf Wiedereinsetzung zu versäumen.