„Die nun ausgelaufene Frühjahrsbelebung war insgesamt schwach. Der Arbeitsmarkt bekommt nicht den Rückenwind, den er für eine Trendwende bräuchte; daher rechnen wir für den Sommer auch mit weiter tendenziell steigenden Arbeitslosenzahlen.“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Meldet sich der ArbN nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses
bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und geht er deren Vermittlungsangeboten nach, wird ihm regelmäßig keine vorsätzliche Untätigkeit ...
Ein Anspruch auf eine billige Entschädigung in Geld (§ 253 Abs. 2 BGB) wegen einer Gesundheitsbeschädigung aufgrund „Mobbings“ setzt – wie jeder Schadenersatzanspruch – voraus, dass der betroffene ...
Es ist keine krasse Rechtsverletzung, wenn ein Arbeitsgericht in seinem unanfechtbaren Beschluss über die örtliche Zuständigkeit gemäß den § 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, § 17a Abs. 2 S. 3 GVG verkennt, dass das Landesamt das Land bei Zahlungsklagen der Tarifbeschäftigten vertritt und demgemäß nach § 18 ZPO an seinem Sitz in C verklagt werden kann. Das gilt insbesondere, wenn das Landesamt die komplexen Vertretungsregelungen des beklagten Landes erst dem Arbeitsgericht in ausreichendem Umfang vorgetragen ...
ChatGPT, DeepL und Co.: Seit dem 2.2.25 gibt es neue Vorgaben für ArbG, die KI entwickeln, anbieten oder nutzen. Wir haben für Sie zusammengefasst, worum es geht und welche Maßnahmen jetzt sinnvoll sind.
Die Beschwerde einer Arbeitnehmerin über eine Abmahnung rechtfertigt es nicht, eine Einigungsstelle einzusetzen. So entschied es das LAG Berlin-Brandenburg.
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Es ist einer der häufigsten Fehler, wenn erstrittene Arbeitszeugnisse vollstreckt werden sollen: Enthält der Titel ausreichende Angaben, um hieraus ein konkretes Zeugnis abzuleiten? Das LAG Rheinland-Pfalz (24.1.25, 5 Ta 1/25, Abruf-Nr. 246736 ) stellt klar: Zwar sind Begriffe wie „wohlwollend“ problematisch. Letztlich zählt aber, ob der Titel darüber hinaus noch genug Substanz hat, um vollstreckbar zu sein.