29.10.2025 · Fachbeitrag aus AA · Künstliche Intelligenz, Teil 3
Im dritten Teil der Serie „KI im Arbeitsverhältnis“ geht es um Haftungsrisiken und Verbote im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI.
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24.10.2025 · Nachricht aus AA · Urlaub und Mutterschutz
§ 24 S. 2 MuSchG und § 17 Abs. 2 BEEG beinhalten keine Verlängerung des dreimonatigen Übertragungszeitraums des § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG, sondern eine eigenständige, von § 7 Abs. 3 BUrlG abweichende Regelung des
Urlaubsjahres. Vor Ablauf des danach zu bestimmenden Urlaubsjahres kann ein Verfall von Urlaubsansprüchen nicht eintreten.
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22.10.2025 · Nachricht aus AA · Beamtenverhältnis
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, einem Lehramtsbewerber, der bei seiner amtsärztlichen Untersuchung bewusst relevante medizinische Tatsachen verschweigt, die Verbeamtung zu versagen.
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08.10.2025 · Fachbeitrag aus AA · Pflichtverletzung des Betriebsrats
Ein BR-Vorsitzender, der eine Personalliste sämtlicher ArbN an seine private E-Mail-Adresse schickt, handelt „grob“ pflichtwidrig im Sinne von § 23 Abs. 1 BetrVG und verstößt gegen die ihm aus § 79a S. 1 BetrVG obliegenden Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Verstoß gegen den Datenschutz wirkt schwer, weil es sich um die Mitteilung der Höhe der Vergütung jedes einzelnen Mitarbeiters handelt. Dass mit solchen Daten allergrößte Sensibilität verbunden sein ...
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07.10.2025 · Fachbeitrag aus AA · Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Missbraucht ein Geschäftsführer seine Machtstellung, um private Belange durchzusetzen, liegt darin ein Grund für die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
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07.10.2025 · Nachricht aus AA · Diskriminierung
Die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind so anzupassen, dass Eltern sich ohne die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung um ihr Kind kümmern können.
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06.10.2025 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitnehmerschutz
Im Arbeitsrecht gelten für ArbN grundsätzlich dieselben Schutzmechanismen – unabhängig davon, ob der ArbG ein Konzern, eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder eine natürliche Person ist. In der Praxis treten jedoch gerade bei gGmbHs und privaten ArbG spezifische Risiken zutage, die ArbN kennen und aktiv absichern sollten.
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