Schließt eine dem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht eine Vertretung im Prozesskostenhilfe (PKH)-Überprüfungsverfahren aus, kann der Rechtsanwalt der Partei grundsätzlich nicht beschränkt für ein Klageverfahren beigeordnet werden. Insoweit muss der PKH-Antrag abgewiesen werden.
Der ArbG ist zum Termin persönlich geladen. Anstelle des Geschäftsführers erscheint ein entsprechend bevollmächtigter Vertreter. Ausgerechnet dieser ist in dem Verfahren auch als Zeuge benannt. Geht das überhaupt?
Anwaltliche Prozessbevollmächtigte müssen einen elektronischen
Fristenkalender so führen, dass er dieselbe Überprüfungssicherheit bietet wie ein herkömmlicher Kalender. Es muss sichergestellt sein, dass darin ...
Eine Klage ist nicht nach § 5 Abs. 1 S. 1 KSchG nachträglich zuzulassen, wenn der ArbN, der sich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhält, nicht sicherstellt, dass er zeitnah von einem Kündigungsschreiben ...
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Streiten die Parteien über die Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG , kann das Landesarbeitsgericht die Revision auf den Anspruchsgrund beschränkt zulassen. Aus § 61 Abs. 3 i. V. m. § 64 Abs. 7 ArbGG folgt nichts Abweichendes. Die Beschränkung der Revisionszulassung auf den Anspruchsgrund ist in den Urteilstenor aufzunehmen. Fehlt es hieran, ist die Revision auch hinsichtlich der Höhe zugelassen.