26.08.2024 · Nachricht ·
Betriebsrat
Der Betriebsrat ist bei einer Anhörung zu einer Versetzung über deren konkrete Folgen zu unterrichten. Wenn der betroffene ArbN trotz Weitergeltung der bisherigen Provisionsregelung aufgrund der veränderten Tätigkeit (Wechsel vom Außen- in den Innendienst) keine Möglichkeit mehr besitzt, in unverändertem Umfang Provisionen zu erzielen, ist der Betriebsrat hierüber zu informieren.
26.08.2024 · Nachricht ·
Feiertagszuschlag
Für Beschäftigte, die unter den TV-L fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist.
26.08.2024 · Nachricht ·
Mindestlohn
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Darlegungsanforderungen nicht gerecht werden (§ 23 Abs. 1 S. 2, § 92 BVerfGG) und es an einem Annahmegrund ...
26.08.2024 · Nachricht ·
Homeoffice
Grundsätzlich trägt der ArbG die Darlegungs- und Beweislast, dass und in welchem Umfang der ArbN seine Arbeitspflicht nicht erfüllt hat. Auf den entsprechenden Prozessvortrag des ArbG muss der ArbN dann substanziiert
erwidern. Das gilt auch bei Arbeitsleistungen im Homeoffice.
23.08.2024 · Nachricht · Anwaltsmarketing
Der Wettbewerbsdruck auf die Anwaltschaft hat sich durch die ständig steigenden Zulassungszahlen, aber auch durch das Rechtsdienstleistungsgesetz weiter verschärft. Wer jetzt nicht reagiert, wird erhebliche ...
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21.08.2024 · Nachricht ·
Außerordentliche Kündigung
Befindet sich in der Frischetheke eines Discounters bei Kontrollen verdorbenes Obst und Gemüse, rechtfertigt dies nicht immer die Kündigung des stellvertretenden Filialleiters.
07.08.2024 · Nachricht · Kündigungsrecht
Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, muss sich der ArbN auf das Arbeitsentgelt, das ihm der ArbG für die Zeit nach der Entlassung schuldet, anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Das ergibt sich aus § 11 Nr. 2 KSchG. In entsprechenden Fällen wird oft darüber gestritten, obb eine bestimmte Tätigkeit zumutbar ist oder nicht.
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