Indem ein ArbN gegenüber seinem kirchlichen ArbG erklärt, sich die Möglichkeit einer Leihmutterschaft offenzuhalten, verstößt er nicht gegen eine konkrete, aus dem Selbstverständnis der Kirche folgende Loyalitätsanforderung, die zu einer außerordentlichen bzw. ordentlichen Kündigung führt.
Ist bei einem behördlichen Ermittlungsverfahren eine Zeugin zu vernehmen, die nach den gegen einen Beamten erhobenen Vorwürfen Opfer dieses Beamten geworden sein soll, droht eine „Wahrheitsgefährdung“.
Die fotografisch festgehaltene Geste eines Flugzeugkapitäns, der am Ende des letzten regulären Flugeinsatzes an der von seinem Arbeitgeber geschlossenen Station nach Landung und Räumung des Flugzeugs mit seiner Crew ...
Der Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG beruht auf einer gesetzlichen Fiktion und ist vom Betriebsbegriff des BetrVG entkoppelt. Es kommt auf eine tatsächliche betriebliche Einheit in Organisation und Verfolgung eines arbeitstechnischen Zwecks nicht an.
Ein Arbeitszeitbetrug, bei dem ein ArbN vortäuscht, für einen näher
genannten Zeitraum seine Arbeitsleistung erbracht zu haben, obwohl dies tatsächlich nicht oder nicht in vollem Umfang der Fall ist, ist eine ...
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines Lehrers des Landes Berlin als wirksam erachtet, der auf YouTube ein Video veröffentlicht hat, das eine Darstellung des Tores eines Konzentrationslagers mit ...
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Grundsätzlich ist das arbeitsgerichtliche Verfahren stark fristenorientiert. Nach § 626 Abs. 2 BGB darf die außerordentliche Kündigung nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen ausgesprochen werden. Eine Kündigung, die erst nach Ablauf dieser Frist ausgesprochen wird, ist unwirksam. Dennoch gibt es Ausnahmen hierzu. Das zeigt eine Entscheidung des LAG Hessen.