· Fachbeitrag · Broschüre für Praxisteams
Keine Angst vor HIV, HBV und HCV
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Deutsche Aids-Hilfe (DAH) haben gemeinsam eine Broschüre entwickelt, die sich dem Umgang mit den blutübertragbaren Viruserkrankungen HIV, HBV und HCV im Praxisalltag widmet. Die Inhalte gibt es als Broschüre zum Download ( bzaek.de/hiv ) oder als Video bei YouTube ( iww.de/s14846 ).
Hintergrund
Laut Robert Koch-Institut (rki.de) lebten in Deutschland Ende des Jahres 2024 rund 97.700 Menschen mit HIV und es wurden 22.126 neue Infektionen mit Hepatitis-B- sowie 9.624 mit Hepatitis-C-Viren (HBV und HCV) an das RKI übermittelt. Gegen HBV kann man sich impfen lassen, 90 Prozent aller Infektionen heilen laut RKI zudem spontan aus. Gegen HCV existiert aktuell keine Impfung, allerdings gibt es eine hochwirksame antivirale orale Therapie, durch die mehr als 95 Prozent der Infektionen geheilt werden. HIV ist ebenfalls behandelbar, aber nicht heilbar. Daher besteht insbesondere bei HIV die Sorge, sich anzustecken. Die Gefahr, sich bei einem HIV-Patienten in der Zahnarztpraxis anzustecken, ist bei Einhaltung der üblichen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen jedoch sehr gering. Letztere sollten auch im Hinblick auf HBV und HCV immer eingehalten werden, denn Hepatitis-B-Viren sind etwa 100-mal und Hepatitis-C-Viren etwa 10-mal infektiöser als HIV.
Der HIV-Patient in der Zahnarztpraxis
Für den Zahnarzt sind bestimmte Informationen vom HIV-infizierten Patienten unerlässlich, um die zahnärztliche Behandlung darauf abzustimmen: Wenn der Patient weniger als 200 Helferzellen hat, können orale Veränderungen auftreten. Liegt die Zahl der Thrombozyten unter 60.000/ml, hat das Blutgerinnungsstörungen zur Folge. Ist die Zahl bestimmter weißer Blutkörperchen (neutrophile Granulozyten) unter 500 Zellen/ml gesunken, muss vor Behandlung ein Antibiotikum verabreicht werden. In diesen Fällen ist eine besondere Behandlung in besonders ausgestatteten Praxen oder Kliniken notwendig.
Zwischen HIV-Medikamenten und den in der Zahnmedizin verwendeten Medikamenten gibt es eine Vielzahl von Wechselwirkungen. Z. B. erhöht die gleichzeitige Einnahme von Cymeven (hemmt die Vermehrung von Herpes-Viren) und Penicillin das Risiko für epileptische Anfälle. Eine aktuelle Liste der verabreichten Medikamente ist daher zwingend notwendig.
Rund 8.200 Menschen mit HIV wussten 2024 nach Hochrechnungen nichts von ihrer Infektion und können es dem zahnärztlichen Praxispersonal auch nicht mitteilen. Manch ein Patient verschweigt seine Erkrankung auch aus Angst vor Diskriminierung und Ablehnung. Daher gilt:
Alle Patienten sind stets so zu behandeln, als seien sie infektiös. Da zum Infektionsschutz in der Zahnarztpraxis ohnehin immer Standardmaßnahmen getroffen werden müssen, sind beim Umgang mit HIV-infizierten Patienten keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.