· Fachbeitrag · Ausblick:
Wichtige Änderungen für Zahnarztpraxen, die 2026 zu beachten sind
von Angelika Schreiber, Hockenheim
| Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, technische Innovationen, digitalisierte Abläufe und veränderte Patientenanforderungen prägen den Praxisalltag immer stärker. Dabei gilt es, auch gesetzliche Änderungen nicht aus dem Auge zu verlieren. Der Beitrag beschreibt im Überblick wichtige Änderungen für Zahnarztpraxen ab 2026 und liefert Hinweise zur Orientierung. |
Verbot PFAS-haltiger Feuerlöscher ab Oktober 2026
Im Rahmen des Brandschutzes muss jede Zahnarztpraxis mit einer ausreichenden Anzahl an Feuerlöschern ausgestattet sein. Aufgrund der besseren Löschwirkung werden meist Schaumlöscher empfohlen. Diese enthalten jedoch vielfach PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), die sich als sogenannte „Ewigkeitschemikalien“ (extrem langlebig und nur schwer abbaubar) in der Umwelt und im menschlichen Körper anreichern. Einerseits verbessern diese Substanzen die Löschwirkung und vermeiden die bei der Anwendung von Pulverlöschern vor allem die für Gerätschaften schädliche Staubentwicklung, andererseits gelten sie als potenziell gesundheitsschädlich. Laut EU-Verordnung dürfen PFAS-haltige Löschschäume daher ab 23.10.2026 nicht mehr in tragbare Feuerlöscher eingefüllt oder neu in Verkehr gebracht werden. Handelt es sich um alkoholhaltige Schaummittel, so gilt das Verbot ab 23.04.2027.
Von der EU wurden abgestufte Übergangsfristen festgelegt, sodass der Austausch bzw. Wechsel frühzeitig eingeplant werden kann. Die Verwendung von PFAS-haltigen Feuerlöschern ist bis zum 31.12.2030 gestattet. Allerdings sind weitere Anforderungen zu erfüllen, wenn PFAS-basierte Schaumlöscher über den 23.10.2026 hinaus verwendet werden sollen ‒ holen Sie im Bedarfsfall Informationen beim Hersteller ein. Zunächst sollten Sie prüfen, ob die in der Praxis vorhandenen Feuerlöscher PFAS enthalten. Während Pulverlöscher i. d. R. kein PFAS enthalten, sollten Schaumlöscher auf entsprechende Angaben wie „PFAS-haltig“ oder „fluorierte Verbindungen“ geprüft werden. Im Rahmen der vorgeschriebenen Wartung (alle 24 Monate) sollten PFAS-haltige Feuerlöscher ersetzt werden. Die umweltgerechte Entsorgung ist verpflichtend. Lesen Sie zum Thema auch „Brandschutz in der Zahnarztpraxis“ in ZP 07/2024, Seite 17.
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