01.02.2003 | Rechtsform
"Scheidungsklausel" in Personengesellschaftsverträgen
Scheidungen sind heute an der Tagesordnung. Damit das private Desaster des einen Gesellschafters nicht zu Problemen in der Agentur-GbR, -OHG oder -KG führt, sollten Sie eine "Scheidungsklausel" in Ihren Personengesellschaftsvertrag aufnehmen. Damit werden der Gesellschaftsanteil aus einer Scheidung herausgehalten und Liquiditätsabflüsse in der Agentur vermieden. Am besten verpflichten sich alle Gesellschafter
| zur Gütertrennung oder |
| zur Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft dahingehend, dass der Gesellschaftsanteil einschließlich der Gesellschafter-Kapitalkonten aus dem Zugewinnausgleich ausgenommen wird. |
Unser Service: Eine "Scheidungsklausel" für Personengesellschaftsverträgen finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Musterverträge und Musterschreiben" .
Quelle: Ausgabe 02 / 2003 | Seite 3 | ID 96956