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  • · Fachbeitrag · Krankenversicherung/Sonderausgaben

    Steuerliche Erleichterungen für Kinder: Die Gestaltungen mit KV- und PV-Beiträge

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    Kinder werden im Steuerrecht besonders begünstigt. Neben diversen Freibeträgen bestehen zahlreiche Möglichkeiten, Aufwendungen im Zusammenhang mit Kindern geltend zu machen. VVP beleuchtet die Gestaltungen, wie Sie und Ihre Kunden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Ihre Kinder steuerlich vorteilhaft absetzen können.

    Höhe der steuerlich absetzbaren Beiträge

    Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Sie steuerlich geltend machen. Das gilt nicht nur für die Beiträge zu Ihrer eigenen Kranken- und Pflegeversicherung, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Ihrer Kinder.

     

    • Dabei sind Beiträge für die Basisleistung der Krankenversicherung und Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) bzw. b) EStG als Sonderausgaben abziehbar. Der Vorteil: Die Zahlungen mindern in voller Höhe und ohne Abzugsbeschränkungen Ihre Steuerlast.