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  • · Nachricht · Gesetzesänderungen

    Seit 01.01.2026 gilt: Landgericht erst ab 10.000 Euro, Berufung erst ab 1.000 Euro

    Für alle ab dem 01.01.2026 eingereichten Klagen gilt: Der Eingangsstreitwert für das Landgericht ist auf 10.000 Euro angehoben worden (§ 23 Nr. 1 GVG, § 44 EGGVG). Bei Streitigkeiten darunter ist das Amtsgericht zuständig.

     

    Außerdem gilt:

    • Die Grenze, bis zu der das vereinfache Verfahren nach § 495a ZPO zulässig ist, ist auf 1.000 Euro angehoben.