Versicherungsbetrug findet besonders häufig bei technischen Geräten, wie Smartphones und Tablet-PCs, statt. Eine aktuelle Auswertung der Branche von rund 2.000 eingereichten Schäden an Smartphones und Tablets zeigt, dass über die Hälfte der Fälle nicht plausibel sind. Der vom Kunden beschriebene Schadenhergang passt nicht zum Schadenbild. Demnach konnten sich laut Gutachter die Schäden nicht so ereignet haben, wie geschildert.
Teure Schadensfälle im Haushalt gehören zu den Alpträumen eines jeden Mieters. Das Risiko, selbst betroffen zu sein, ist hoch: Jeder zweite Deutsche wurde schon einmal Opfer von kleineren und größeren ...
Die in Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) enthaltene Regelung, dass zum versicherten Mietausfall auch der ortsübliche Mietwert von Wohnräumen gehört, die der VN selbst dauerhaft bewohnt und die ...
1. Erfüllt der Tresor des VN nicht die Voraussetzungen eines Wertschutzbehältnisses gemäß § 15 Nr. 1 b der AVB (entspricht § 13 Nr. 1 b VHB 2008), dann gelten die vereinbarten Entschädigungsgrenzen auch, wenn das im Tresor aufbewahrte Geld nicht durch Aufbrechen des Tresors, sondern mittels Raubs (Bedrohung des VN, der den Tresorschlüssel aushändigt) erfolgt. 2. § 15 Nr. 1 und 2 AVB (= § 13 Nr. 1 und 2 VHB 2008) sind weder überraschend im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB, noch benachteiligen sie den VN in ...
Elektrofahrräder bzw. Pedelecs werden immer beliebter. Was viele aber nicht wissen: Nur bestimmte Varianten sind über die Hausratversicherung bzw. Privat-Haftpflicht abgesichert.
Wird eine Fahrrad-Diebstahlversicherung abgeschlossen, ist im Regelfall nur der Diebstahl des Fahrrades selbst (einschließlich der sich an diesem befindenden Teile) versichert. Der Diebstahl eines Teils des Fahrrads ...
Die Grundlagen für die Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendamt sind komplex: Welche gesetzlichen Verfahrensregelungen gelten? Wie werden Entscheidungen im Jugendamt getroffen? Das IWW-Webinar am 04.02.2026 vermittelt Ihnen das Schnittstellenwissen für eine optimale Kooperation.
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1. Arglist im Sinne von B § 16 Nr. 2 S. 1 AFB 2008 verlangt bewusstes Einwirken auf die Entscheidung des VR durch unrichtige oder unvollständige Angaben. Legt der VN um Neuwertentschädigung zu erlangen, gegenüber dem VR ein Gutachten über Arbeiten vor, obwohl in Wahrheit wesentliche Positionen nicht zur Ausführung gelangt sind, ist von arglistiger Täuschung auszugehen. 2. Im Arglistfalle ist wegen des Gewichts der vertragswidrigen Verhaltensweise eine Belehrung durch den VR nicht erforderlich. 3. Einer ...