Das Dach neu eindecken, Fensteröffnungen vergrößern, Haustür austauschen: Wer sein Haus saniert, sollte zuvor seinen Versicherungsschutz überprüfen. Denn bei Sturm ist es unter Umständen nicht versichert. „Die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Haus nur, wenn das Gebäude vorher unversehrt und bewohnbar war“, sagt Christine Gilles, Versicherungsexpertin für Privatkunden beim Infocenter der R+V Versicherung. Sie rät deshalb, vor den Sanierungsmaßnahmen den Versicherungsstatus zu klären.
Die Bestimmung, dass nicht bezugsfertige Gebäude nicht versichert sind, gilt nur für nicht bezugsfertige Neubauten und nicht für Gebäude in der Sanierung. So entschied das LG Frankfurt a.M.
Die formularvertragliche Vereinbarung in einem Mietvertrag über Gewerberaum, nach der der Mieter verpflichtet ist, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume auf ...
Die teuerste Reiseversicherung ist nicht automatisch auch die beste. Bei einem Test der Zeitschrift REISE & PREISE von 13 Rundum-sorglos-Versicherungen schneiden zwar zehn Versicherungen mit »gut« und drei »zufriedenstellend« ab, hinsichtlich der Preise unterscheiden sie sich jedoch beträchtlich.
Eine Sicherstellung im Sinne der Wiederherstellungsklausel durch einen Werkvertrag scheidet aus, wenn der Bauherr maßgeblicher Gesellschafter-Geschäftsführer des beauftragten Bauunternehmens ist. Auch aus einem ...
Null-Zins-Politik, Diskussionen um Strafzinsen und Stresstests für Banken: Da kommt so mancher Bürger auf die Idee, sein Erspartes lieber in bar unter der Matratze aufzubewahren. Aber: Bei einem Einbruch ist Bargeld ...
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Löst sich ein Schlauch in einer mitversicherten Solar-Heizungsanlage und einsteht so ein Schaden, weil Sauerstoff eindringt, besteht kein Versicherungsschutz. Es liegt weder ein Leitungswasserschaden noch ein Rohrbruchschaden vor. So entschied das OLG Hamm.