Beauftragt die Straßenverkehrsbehörde zur Vollstreckung des in einem Verkehrszeichen enthaltenen Wegfahrgebots im Wege der Ersatzvornahme einen privaten Unternehmer mit dem Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs, so wird der Unternehmer bei der Durchführung des Abschleppauftrages hoheitlich tätig. Für die Regulierung eines beim Abschleppvorgang entstandenen Schadens ist dessen Haftpflichtversicherung deshalb nicht zuständig.
Ein Kunde hat der Leasingfirma nach einem angezeigten Diebstahl des Leasingfahrzeugs Schadenersatz zu leisten, wenn er es versäumt, die Leasingfirma umfassend über den Diebstahl zu unterrichten und die Leasingfirma ...
Das OLG Oldenburg hat Ende 2013 einen Kfz-Haftpflichtversicherer verdonnert, einer bei einem Unfall verletzten Frau den Schaden aus dem Jahr 1996 zu ersetzen. Der Versicherer hatte seinerzeit seine Schadenersatzpflicht ...
Genuss pur: An schönen Sommertagen eine Spritztour im offenen Cabriolet. Doch irgendwann endet die Fahrt, und das Auto muss geparkt werden. Damit der Zweisitzer nicht zur leichten Beute für Diebe wird, rät die HUK-COBURG den 1,9 Millionen Cabriofahrern, die laut Kraftfahrt-Bundesamt auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, darauf zu achten, wo man parkt.
Viele Cabrio-, Wohnmobil- und Motorradfahrer dürfen ab morgen wieder starten. Die meisten Saisonkennzeichen gelten ab dem 1. April 2014. Die Gültigkeit dieses Kennzeichens ist auf einen bestimmten Zeitraum (mindestens ...
Beschädigt der VN seinen Pkw beim Ausparken rückwärtsfahrend an einer Säule und bei nochmaligem Rückwärtsfahren dort ein zweites Mal, liegt ein einheitlicher Versicherungsfall vor (AG Traunstein 27.11.
Die Grundlagen für die Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendamt sind komplex: Welche gesetzlichen Verfahrensregelungen gelten? Wie werden Entscheidungen im Jugendamt getroffen? Das IWW-Webinar am 04.02.2026 vermittelt Ihnen das Schnittstellenwissen für eine optimale Kooperation.
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Vom 1. März 2013 an dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit schwarzem Kennzeichen fahren. Die grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dann noch mit grünem statt schwarzem Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Die neuen Mofakennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.