Autofahrer können auch im Dezember noch ihre Kfz-Versicherung wechseln. Darauf weist der ADAC hin. Wer den Kündigungstermin 30.11.15 verpasst hat, dem bietet sich mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht eine zweite Chance. Eine außerordentliche Kündigung steht jedoch nur den Autofahrern offen, deren Kfz-Versicherung sich zum 1.1.16 erhöht, ohne dass ein Schadensfall hierfür die Ursache ist.
Viele Cabrios und Motorräder werden derzeit vorübergehend außer
Betrieb gesetzt und erst im Frühjahr wieder hervorgeholt. Mit Saisonkennzeichen kein Problem. Trotzdem ist das Fahrzeug auch in der Ruhezeit ...
Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass auch bei einer fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung unter ...
1. Eine Gefahrerhöhung i.S.d. § 23 Abs. 1 VVG durch den Betrieb eines nur mit Sommerreifen bestückten PKW liegt nur vor, wenn bei durchgehend herrschenden winterlichen Straßenverhältnissen der PKW längerfristig oder für längere Fahrten benutzt wird. 2. Die Verpflichtung, Winterreifen zu benutzen, orientiert sich an dem konkreten Tag der Nutzung des PKW und in der konkreten Verkehrssituation herrschenden Witterungs- und Straßenverhältnissen; hierfür ist der VR darlegungs- und beweisbelastet. (AG Mannheim ...
Wurde der ursprüngliche Zustand eines Fahrzeugs zum Beispiel durch Chiptuning verändert und verfügt es deshalb über keine gültige Betriebserlaubnis, ist der Versicherungsvertrag nichtig, wenn der VR ihn ohne ...
In Hamburg und Berlin gibt es die meisten Unfallfahrer. Der Anteil an CHECK24-Kunden mit regulierten Kfz-Haftpflichtschäden ist in den beiden Stadtstaaten am größten. Am niedrigsten ist die Unfallquote in ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
KostBRÄG 2025: Gratis-Leitfaden zum neuen Übergangsrecht
Die Übergangsregelungen im neuen KostBRÄG sorgen für Probleme in der Praxis: Für welche Mandate gilt das alte, für welche das neue Gebührenrecht? Die neue Sonderausgabe von RVG professionell schafft Klarheit! Sie erhalten eine praktische Anleitung mit direkt nutzbaren Berechnungsbeispielen.
Die Grundlagen für die Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendamt sind komplex: Welche gesetzlichen Verfahrensregelungen gelten? Wie werden Entscheidungen im Jugendamt getroffen? Das IWW-Webinar am 04.02.2026 vermittelt Ihnen das Schnittstellenwissen für eine optimale Kooperation.
Kein Überschwemmungsschaden im Sinne der Kaskobedingungen liegt nach Ansicht des OLG Hamm vor, wenn bei einem Unwetter zusätzlich Regen von der Hauswand abprallt und auf ein daneben stehendes Fahrzeug tropft. Der Versicherer haftet daher nicht, wenn die Wasserkästen unter den Scheibenwischern das Wasser nicht mehr geordnet ablaufen lassen können, und dadurch die Elektronikteile unter der Motorhaube durch die Nässe beeinträchtigt werden.