25.06.2019 ·
Musterformulierungen aus VE · Pfändung · Amtliche Formulare
Die Erbteilspfändung vollzieht sich nach § 859 Abs. 2 ZPO. Es handelt es sich um eine Zwangsvollstreckung in ein anderes Vermögensrecht. Gemäß § 857 Abs. 1 ZPO gelten dabei §§ 828 ff. ZPO entsprechend. Gehen Sie dabei anhand des amtlichen Formulars am besten so vor, wie die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung es zeigt.
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25.06.2019 · Nachricht aus VE · IWW-Webinare
Auch im 2. und 3. Quartal 2019 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem und kompetent fortzubilden. Das erwartet Sie:
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25.06.2019 · Fachbeitrag aus VE · Erbengemeinschaft
Will ein Gläubiger den Anteil des Schuldners an der Erbengemeinschaft (Erbteil) pfänden und sich überweisen lassen, hat der BGH nun geklärt: Die Pfändung und Überweisung des Anteils eines Miterben am Nachlass berechtigt den Vollstreckungsgläubiger nicht dazu, den Erbanteil freihändig zu veräußern. Hierzu bedarf es vielmehr eines gesonderten Beschlusses des Vollstreckungsgerichts nach § 857 Abs. 5 i. V. m. § 844 ZPO (BGH 7.2.19 V ZB 89/18, Abruf-Nr. 208074 ). Der Beitrag ...
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18.06.2019 · Fachbeitrag aus VE · Forderungsvollstreckung
Gesellschaften mit der Bezeichnung LLP kommen in Deutschland vielfach vor. Hierbei handelt es sich nach der Konzeption des britischen Rechts zwar um eine eigenständige juristische Person und eine Art Kapitalgesellschaft. Sie ist allerdings im Innenverhältnis weitgehend als Personengesellschaft ausgestaltet. Der BGH hat sich jetzt mit der Streitfrage beschäftigt, ob die Pfändung eines Anteils des Schuldners an einer solchen Gesellschaft zulässig ist. Er ließ die Pfändung zu.
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18.06.2019 · Fachbeitrag aus VE · Drittauskünfte
Ein Leser teilte der Redaktion folgenden Fall mit: Die Schuldnerin heißt
z. B. Edith Maria Musterfrau. Bereits in 2018 hatte der Gläubiger das Konto der Schuldnerin gepfändet. 2019 beauftragte er den Gerichtsvollzieher u. a. damit, Drittauskunft beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach § 802l ZPO einzuholen. Der Gerichtsvollzieher antwortete: „Edith Musterfrau – der Abruf hat zu keinem Ergebnis geführt“. Was nun?
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18.06.2019 · Fachbeitrag aus VE · P-Konto
Es kommt regelmäßig vor, dass Gläubiger ein P-Konto pfänden und sich dadurch auch künftige Ansprüche sichern (§ 833a ZPO). In der Praxis sehen sich Insolvenzverwalter und Gläubiger dann immer wieder mit der Weigerung der kontoführenden Banken konfrontiert, plötzlich vorhandenes pfändbares Guthaben auszuzahlen, da noch alte Pfändungsmaßnahmen aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen. Insbesondere, wenn solche Forderungen in zeitlicher Nähe zum ...
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11.06.2019 · Fachbeitrag aus VE · Der praktische Fall
Der Schuldner ist als sog. „Alltagsbetreuer“ selbstständig für hilfsbedürftige Menschen tätig. Er erhält Gutschriften von diversen Krankenkassen. Der Gläubiger hatte daraufhin Forderungen des Schuldners gegen die AOK als Drittschuldnerin gepfändet. Diese teilt mit, eine Pfändung sei nicht möglich, weil der Schuldner als Leistungserbringer für zusätzliche Betreuungsleistungen vom Kommunalen Sozialverband zugelassen sei und die Betreuungsleistung direkt mit den Versicherten ...
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11.06.2019 · Fachbeitrag aus VE · Kosten und Gebühren
Die Festsetzungsfähigkeit der durch den Drittschuldnerprozess angefallenen Kosten erfordert keinen Nachweis des Gläubigers über einen erfolglosen Vollstreckungsversuch gegenüber dem Drittschuldner. Das hat jetzt der BGH entschieden (3.4.19, VII ZB 58/18, Abruf-Nr. 208536 ).
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11.06.2019 · Nachricht aus VE · Drittauskünfte
In der Praxis tritt immer wieder die folgende Frage auf: Darf der Gerichtsvollzieher in einer Steuerauskunft die Namen der Inhaber von Drittkonten unkenntlich machen, an denen der Schuldner nur verfügungsberechtigt ist? Das LG Rostock sagt: Schwärzungen, Löschungen oder Sperrungen stehen dem Gerichtsvollzieher nicht zu (7.5.19, 3 T 66/19, Abruf-Nr. 209089 ).
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04.06.2019 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungsvoraussetzungen
Das OLG Hamm hat jetzt entschieden: Der Erlass eines Europäischen
Beschlusses zur vorläufigen Kontopfändung nach Art. 7 EuKoPfVO setzt
voraus, dass die Vollstreckung des Gläubigers ohne den Beschluss unmöglich oder sehr bzw. erheblich erschwert wird (14.1.19, I-8 W 51/18, Abruf-Nr. 209090 ). Es reicht nicht aus, dass der Schuldner ein Kontoguthaben von einem Mitgliedstaat in einen anderen transferiert. Zudem besteht ein
Anspruch darauf, Kundeninformationen gemäß Art. 14 EuKoPfVO ...
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