24.06.2022 · Nachricht aus VE · Vollstreckungspraxis
Nur weil der Schuldner sich in der Vergangenheit „resilient“ gegenüber Zwangsgeldern oder Zwangshaft gezeigt hat, darf ein Gläubiger nicht vorpreschen. Wie vollstreckt wird, richtet sich auch bei der Pflicht, eine Gesellschafterliste bei Gericht einzureichen, nach dem Gesetz und nicht nach den Erwartungen, ob und wie der Schuldner auf die Vollstreckung reagieren wird (OLG Brandenburg 23.2.22, 7 W 21/22, Abruf-Nr. 229372 ).
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24.06.2022 · Nachricht aus VE · Zwangsräumung
Gerichtsentscheidungen, wie wir sie auf Seite 118 in dieser Ausgabe
besprochen haben, verunsichern viele Gläubiger. Sie denken, dass ein Schuldner nur „krank“ sein oder mehrere Atteste vorlegen müsse, und schon sinken die Chancen, über die Wohnung verfügen zu können. Krankheit bedeutet aber nicht obligatorisch Vollstreckungsschutz und ein Schuldner hat Mitwirkungspflichten, auch, wenn er erkrankt ist.
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24.06.2022 · Fachbeitrag aus VE · Forderungspfändung
Anträge auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach § 300 InsO a. F. (bis zum 30.9.20) kommen in der Praxis oft vor. Dabei ist häufig aber unbekannt, dass dem Schuldner gegen den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder regelmäßig Ansprüche auf Rückzahlung von zu viel gezahltem Einkommen zustehen. Diese Ansprüche sind trotz erteilter Restschuldbefreiung für Delikts- und Unterhaltsgläubiger (vgl. §§ 802f Abs. 2, 850d ZPO i. V. m. § 301 InsO) sowie für Neugläubiger pfändbar.
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24.06.2022 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Viele Menschen haben in den letzten Jahren – auch Corona-bedingt – ihren Erwerbsbiografien neuen Schwung verliehen. Jedoch: Bei einem Jobwechsel ist auch die Lohnpfändung passé. Das wusste auch unsere Leserin J. Perel, Potsdam, deren Schuldner als Fahrradkurier „umsattelte“. Sie hat eine clevere Strategie entwickelt, um an aktuelle Kontoauszüge von Schuldnern zu gelangen und diese effektiv auszuwerten.
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24.06.2022 · Nachricht aus VE · IWW-Webinare Vollstreckungsrecht
Ob Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister: Als Praktiker in der Zwangsvollstreckung müssen Sie für Gläubiger das Optimum herausholen. Die IWW-Webinare Vollstreckungsrecht liefern Ihnen das Rüstzeug dazu. Unser Experte Dieter Schüll stellt Ihnen einmal im Quartal innovative Zugriffsmöglichkeiten und Kosten-Nutzen-optimierte Pfändungswege vor – praxisgerecht aufbereitet in nur 2 Stunden am PC.
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24.06.2022 · Nachricht aus VE · Vollstreckungspraxis
In VE 22, 97 haben wir darüber berichtet, dass der Gläubiger trotz erloschener titulierter Hauptforderung titulierte Zinsen kapitalisieren und
somit im Grundbuch des Schuldners eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen kann. Im Folgenden geben wir Ihnen die entsprechende Musterformulierung an die Hand.
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24.06.2022 · Nachricht aus VE · Kostenrecht
Erklärt der Gläubiger seinen Insolvenzantrag nach Erfüllung der Antragsforderung einseitig für erledigt, kann seine Kostentragungspflicht nicht
damit begründet werden, dass der Insolvenzantrag trotz der Erfüllung weiterhin zulässig ist (BGH 23.9.21, IX ZB 66/20, Abruf-Nr. 225723 ).
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24.06.2022 · Nachricht aus VE · Streitwert
Für die Rechtsverteidigung gegen einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gilt bezüglich des Gegenstandswerts: Im Grundsatz ist auf die Höhe aller Forderungen abzustellen, von denen der Schuldner im Fall der Erteilung der Restschuldbefreiung befreit werden würde (AG Ludwigshafen 18.6.21, 3a IK 67/14 Sp, Abruf-Nr. 228506 ).
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13.06.2022 · Nachricht aus VE · Gläubigertaktik
Vor allem in (arbeits)gerichtlichen Verfahren ergeht oft kurz nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung ein Urteil, das dem Klägervertreter als Protokoll übermittelt wird. Da hieraus in der Regel bereits vollstreckt werden soll, benötigt der Klägervertreter allerdings eine vollstreckbare Ausfertigung. Eine daraufhin erfolgte Nachfrage bei Gericht bringt häufig Ernüchterung: Das Gericht teilt mit, dass das vollständige Urteil (also mit Begründung etc.) noch nicht einmal schriftlich ...
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13.06.2022 · Nachricht aus VE · Vollstreckungspraxis
In VE 21, 1 haben wir berichtet, dass Gläubiger im Zweifel keinen Antrag nach § 829a ZPO stellen sollten. Denn oft meinen Vollstreckungsgerichte,
§ 829a ZPO gelte nur für Geldforderungen und greife bei anderen Vermögensrechten nach § 857 ZPO nicht. Ein Leser berichtet hierzu aber, dass er mit folgendem Schreibens trotzdem die Gerichte häufig vom Gegenteil überzeugen kann und diese die Pfändung nach § 829a ZPO dann „durchwinken“.
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