29.10.2012 · Fachbeitrag aus VE · Reform der Sachaufklärung
Die Einsicht in das zentrale Schuldnerregister wird jedem gestattet sein, der hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 882f ZPO). Hierzu wird ein bundesweites Portal ab dem 1.1.13 unter www.vollstreckungsportal.de verfügbar sein. Der folgende Beitrag erläutert, wer das Register wann einsehen darf.
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29.10.2012 · Fachbeitrag aus VE · Reform der Sachaufklärung
Ab dem 1.1.13 wird ein Schuldnerverzeichnis durch das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 ZPO n.F. geführt. Ein Vorteil für Gläubiger besteht in dessen bundesweiter Publizität. Gläubiger können über die Plattform www.vollstreckungsportal.de Kenntnis über eventuelle Einträge im Schuldnerverzeichnis erlangen. Der folgende Beitrag schildert den Eintragungsinhalt und die sich für Gläubiger ergebenden Konsequenzen.
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29.10.2012 · Fachbeitrag aus VE · Kostenentscheidung
Eine Entscheidung über die Kosten im Sinne des § 567 Abs. 2 ZPO liegt nicht vor, wenn darüber zu entscheiden ist, ob der Gerichtsvollzieher mit Recht die Vollstreckung einer Hauptforderung verweigert hat, weil er im Gegensatz zum Gläubiger der Auffassung ist, eine außerhalb der Zwangsvollstreckung erfolgte Zahlung des Schuldners habe dessen nicht zur Vollstreckung angemeldete Kostenforderung nicht getilgt (BGH 9.8.12, VII ZB 86/10, Abruf-Nr. 122868 ).
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29.10.2012 · Fachbeitrag aus VE · Zwangsversteigerung
Die vom Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren gezahlten Hausgelder vermindern – im Unterschied zu Zahlungen ablösungsberechtigter Dritter nach § 268 BGB – nicht den Höchstbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 ZVG, bis zu dem die Hausgeldansprüche der Eigentümergemeinschaft aus der Rangklasse 2 zu befriedigen sind (BGH 14.6.12, V ZB 194/11, Abruf-Nr. 122236 ).
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29.10.2012 · Fachbeitrag aus VE · Immobiliarvollstreckung
Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters. Hat der Verwalter gegen einen Mieter einen Titel auf Räumung und Herausgabe des der Beschlagnahme unterliegenden
Mietobjekts erstritten, kann der Ersteher die Erteilung einer auf ihn lautenden vollstreckbaren Ausfertigung dieses Titels gemäß § 727 ZPO jedenfalls nach der Beendigung der Zwangsverwaltung nicht verlangen.
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29.10.2012 · Fachbeitrag aus VE · Reform der Sachaufklärung
Mit Inkrafttreten der Reform der Sachaufklärung am 1.1.13 werden gleichzeitig drei wichtige Verordnungen in Kraft treten. Diese müssen Sie kennen.
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29.10.2012 · Nachricht aus VE · Vollstreckungspraxis
Mit Beschluss vom 6.9.12 (VII ZB 84/10, Abruf-Nr. 123067 ) hat der BGH entschieden: Um den Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO zu erbringen, muss der Gläubiger einen Titel vorlegen, aus dem sich – gegebenenfalls im Wege der Auslegung – ergibt, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt.
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26.10.2012 · Nachricht aus VE · Vollstreckungspraxis
Zugunsten eines Gläubigers einer ihm verpfändeten Forderung aus einem Rentenversicherungsvertrag ist § 851c Abs. 1 ZPO jedenfalls anzuwenden, wenn er im Versicherungsvertrag als versicherte Person benannt ist und die Rentenversicherung der Rückdeckung einer ihm als Gesellschafter-Geschäftsführer gegebenen Pensionszusage dient (BGH 22.8.12, VII ZB 2/11, Abruf-Nr. 122864).
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22.10.2012 · Nachricht aus VE · Vollstreckungspraxis
Wegen der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel ist es in der Regel erforderlich, einem Unterhaltsgläubiger, dem Prozesskostenhilfe für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gewährt wird, einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt beizuordnen (9.8.12, VII ZB 84/11, Abruf-Nr. 122792).
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17.10.2012 · Nachricht aus VE · Vollstreckungspraxis
Mit Beschluss vom 12.7.12 (V ZB 219/11, Abruf-Nr. 122802) hat der BGH klargestellt: Ist eine von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfasste Sicherungshypothek erloschen, bedarf es zu deren Löschung im Grundbuch entweder der Bewilligung des Gläubigers oder eines den in § 29 Abs. 1 GBO genannten Anforderungen genügenden Unrichtigkeitsnachweises.
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