14.04.2014 · Nachricht aus VE · Vollstreckungspraxis
Für die Feststellung, dass für einen Unterhaltsschuldner keine reale Beschäftigungschance bestehe, sind insbesondere im Bereich der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB strenge Maßstäbe anzulegen (22.1.14, XII ZB 185/12, Abruf-Nr. 140693 ).
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07.04.2014 · Nachricht aus VE · Vollstreckungspraxis
Ein Gläubiger ist mit seinem gerichtlich festgesetzten prozessualen Anspruch auf Erstattung der Kosten eines gegen den Schuldner geführten Rechtsstreits, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen begonnen wurde, kein Insolvenz-, sondern Neugläubiger (BGH 6.2.14, IX ZB 57/12, Abruf-Nr. 140684 ).
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28.03.2014 · Fachbeitrag aus VE · Vermögensauskunft
Ein Schuldner, der ein notariell beglaubigtes Vermögensverzeichnis
abgegeben hat, ist nicht verpflichtet, zugunsten des Gläubigers die Abgabe der Vermögensauskunft zu leisten und damit ein neues Vermögensverzeichnis auszufüllen. Ein Gläubiger handelt dann treuwidrig, wenn er dies verlangt (LG Hamburg 16.11.13, 325 T 76/13).
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28.03.2014 · Fachbeitrag aus VE · Kosten
Häufig stehen Gläubiger vor dem Problem, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist. Die Folge ist, dass Anwälte Anfragen beim Einwohnermeldeamt nach dessen Aufenthalt stellen. Der BGH (VE 04, 50) hat klar gestellt, dass während eines Vollstreckungsverfahrens die Gebühr nach Nr. 3309 RVG VV eine Anfrage des Rechtsanwalts beim Einwohnermeldeamt über die Anschrift des Schuldners mit abdeckt. Für eine solche Tätigkeit kann daher keine weitere Gebühr verlangt werden.
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28.03.2014 · Fachbeitrag aus VE · Nachbesserungsverfahren
Der an den Gerichtsvollzieher gerichtete Gläubigerauftrag zur Nachbesserung einer eidesstattlichen Versicherung ist nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung unzulässig, wenn kein unmittelbarer zeitlicher Bezug zu dem ursprünglich erstellten Vermögensverzeichnis
besteht und es dem Gläubiger deswegen zumutbar ist, dem Gerichtsvollzieher einen Auftrag zur Einholung einer neuen Vermögensauskunft zu
erteilen (LG Wuppertal 11.9.13, 6 T 29/13, Abruf-Nr. 140780 ).
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28.03.2014 · Fachbeitrag aus VE · Deliktshandlung
Der Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung muss in der Anmeldung so beschrieben werden, dass der aus ihm hergeleitete Anspruch in tatsächlicher Hinsicht zweifelsfrei bestimmt ist und der Schuldner erkennen kann, welches Verhalten ihm vorgeworfen wird. Einer schlüssigen Darlegung des (objektiven und subjektiven) Deliktstatbestands bedarf es nicht (BGH 9.1.14, IX ZR 103/13, Abruf-Nr. 140462 ).
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28.03.2014 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
In VE 14, 49, haben wir die Gefahren und Lösungsmöglichkeiten für Einzelgläubiger dargestellt, die im krisenhaften Zeitraum vor einer Insolvenzantragstellung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betreiben. Der folgende Beitrag schließt hieran anund klärt darüber auf, was im Rahmen der sogenannten Rückschlagsperre zu beachten ist.
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28.03.2014 · Fachbeitrag aus VE · Lohnpfändung
Seit der Einführung der verbindlichen Formulare zur Verwendung eines PfÜB ergeben sich immer wieder Probleme in der Praxis, wenn es darum geht, wo der Gläubiger was eintragen darf. Der folgende Beitrag zeigt daher unter Berücksichtigung bereits ergangener obergerichtlicher BAG- bzw. BGH-Rechtsprechung, wo Gläubiger im Rahmen einer Pfändung in die Lohnansprüche eines Schuldners Eintragungen vornehmen können.
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28.03.2014 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Rechtsprechung
Mit Beschlüssen vom 13.2.14 und 20.2.14 (VII ZB 39/13, Abruf-Nr. 140707 ;
VII ZB 31/13) hat der BGH Klarheit geschaffen: Die den Formularzwang für Anträge auf Erlass eines PfÜB regelnden Rechtsnormen können verfassungskonform dahin ausgelegt werden, dass Gläubiger vom Formular-zwang entbunden sind. Dies gilt, soweit das Formular unvollständig, unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich ist.
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28.03.2014 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Gesetzgebung
§ 802d Abs. 1 S. 2 ZPO ist auch anwendbar, wenn der Gläubiger nur
einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c Abs. 1 S. 1 ZPO und nicht auch einen Antrag auf Abnahme einer erneuten Vermögensauskunft gemäß § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO stellt (AG Bad Segeberg 14.2.14, 6 M 19/14).
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