15.09.2015 · Nachricht aus VE · Vollstreckungspraxis
Pauschale Unterwerfungserklärungen sind mit dem Konkretisierungsgebot des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unvereinbar. Das hat der BGH mit Urteil vom 19.12.14 klargestellt (V ZR 82/13). Wird gegen das Konkretisierungsgebot verstoßen, führt dies dazu, dass die Unterwerfungserklärung unwirksam ist. Sie kann mit der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO (Titelgegenklage) geltend gemacht werden.
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08.09.2015 · Nachricht aus VE · Pfändungsschutz
Mit Urteil vom 22.7.15 (IV ZR 223/15, Abruf-Nr. 178825 ) hat der BGH klargestellt: § 167 VVG schafft kein Gestaltungsrecht, sondern gibt dem Versicherungsnehmer nur einen Anspruch darauf, die Lebensversicherung in eine Versicherung umzuwandeln, die die Kriterien des § 851c Abs. 1 ZPO erfüllt.
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