23.02.2016 · Fachbeitrag aus VE · P-Konto
Pfändet der Gläubiger gleichzeitig wegen Delikts- bzw. gesetzlichen
Unterhaltsansprüchen in Arbeitseinkommen (Anspruch A) und Bankverbindung (Anspruch D), erstreckt sich der durch das Vollstreckungsgericht festgesetzte pfändungsfreie Betrag für den Schuldner nicht automatisch auch auf den Anspruch D. Hierzu gibt es Neuigkeiten.
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19.02.2016 ·
Musterformulierungen aus VE · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Wollen Sie von Anwalt zu Anwalt zustellen, gilt Folgendes: Rechnen Sie stets damit, dass der empfangende Anwalt das Empfangsbekenntnis nicht unterschreibt und es damit zunächst nicht möglich ist, zu vollstrecken. Besteht Ihr Mandant aus Kostengründen auf dieser Zustellungsart oder halten Sie diese aus anderen Gründen für sinnvoll, sollten Sie Ihren Mandanten belehren. Wie dies geschehen sollte, zeigt das folgende Muster.
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19.02.2016 ·
Musterformulierungen aus VE · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Häufig gibt der Gläubiger der Bitte des Schuldners nach, monatlich Raten zahlen zu dürfen. Der Gläubiger verpflichtet sich im Gegenzug, die Kontopfändung gegenüber der Bank als Drittschuldnerin ruhend zu stellen mit der Auflage, dass die Pfändung bei einem Widerruf durch den Gläubiger oder bei Eingang eines nachrangigen PfÜB wieder auflebt. Dies müssen Banken als Drittschuldner nicht hinnehmen. Mit der folgenden Musterformulierung können Sie aber versuchen, die Bank dennoch dazu zu ...
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16.02.2016 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
In der Zwangsversteigerung richtet sich das geringste Gebot und damit auch das Bargebot (§ 49 Abs. 1 ZVG) nicht nach materiell-rechtlichen Erwägungen, sondern allein nach dem Rangklassensystem des ZVG. Was das konkret bedeutet, hat jetzt der BGH erneut verdeutlicht.
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16.02.2016 · Fachbeitrag aus VE · Forderungsvollstreckung
Stellen Sie sich vor, dass Sie mittels PfÜB das Arbeitseinkommen Ihres Schuldners gepfändet haben. Sie erhalten zunächst regelmäßig pfändbare Beträge überwiesen. Plötzlich bleiben diese aus. Sie erfahren, dass sich der Drittschuldner in der Insolvenz befindet. Was ist zu tun? In dieser Situation bietet sich der Zugriff auf das sog. Insolvenzgeld an. Für einen Zugriff
sind die folgenden vier Fallkonstellationen zu beachten.
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16.02.2016 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Unsere Leserin, G.K., geprüfte Bürovorsteherin im Anwaltsfach, Berlin, hatte es mit Bestattungskosten zu tun, die der Schuldner nicht begleichen wollte. Doch als die Staatsanwaltschaft ermittelte, ging alles ganz schnell.
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09.02.2016 · Fachbeitrag aus VE · Gerichtsvollzieherformulare
Ob auch ein Drittgläubiger Drittauskünfte nach § 802l ZPO beantragen kann, wenn nicht er, sondern ein anderer Gläubiger das Verfahren auf
Abnahme der Vermögensauskunft betrieben hat, ist umstritten. Die Praxis hatte gehofft, dass die Situation durch das neue Gerichtsvollzieherformular entschärft wird – leider vergebens. Nun ruht die Hoffnung auf einer beabsichtigten Novelle.
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09.02.2016 · Nachricht aus VE · Vollstreckungspraxis
Mit Urteil vom 3.11.15 (II ZR 446/13, Abruf-Nr. 183379 ) hat der BGH klargestellt: Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine GbR als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis zur Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage nur der Gesellschaft zu, nicht ihren Gesellschaftern.
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09.02.2016 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungsvoraussetzungen
Der BGH (AnwBl 16, 70) hat entschieden: Wird von Anwalt zu Anwalt zugestellt, ist der Anwalt, der empfängt, nicht verpflichtet, daran mitzuwirken. Die Berufspflicht aus § 14 BORA beziehe sich nur darauf, wenn Behörden oder Gerichte zustellen. Stellt ein Anwalt trotzdem auf diese Weise zu, muss er damit rechnen, dass der Empfang nicht bestätigt wird.
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03.02.2016 · Fachbeitrag aus VE · Lohnpfändung
Rechnet das Vollstreckungsgericht mehrere Einkünfte zusammen, setzt dies gemäß § 850e Nr. 2 ZPO nicht voraus, dass sämtliche Einkunftsarten gepfändet werden. Im Ergebnis macht es jedoch einen Unterschied, ob sämtliche Einkommen oder nur ein Einkommen oder Sozialleistungen
gepfändet wurden. Der folgende Beitrag zeigt, worauf Gläubiger bei diesen
unterschiedlichen Fallkonstellationen achten müssen.
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