22.03.2016 · Fachbeitrag aus VE · Gerichtsvollziehervollstreckung
Es kommt oft vor, dass ein Schuldner verurteilt wird, einen bestimmten Gegenstand an einen bestimmten Ort zu liefern. Bislang war fraglich, wie ein solcher Anspruch zu vollstrecken ist. Der BGH (7.1.16, I ZB 110/14; Abruf-Nr. 183612 ) hat nun entschieden, dass der Anspruch auf Lieferung eines
herauszugebenden Gegenstands zu einem im Vollstreckungstitel bezeichneten Ort der Herausgabevollstreckung nach § 883 ZPO unterliegt.
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22.03.2016 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Unsere Leserin, I. Schmid, Ehingen, Angestellte im Anwaltsbüro, konnte zunächst nur einen Teilbetrag beitreiben. Doch mit etwas Glück und der Hilfe von Facebook fand sie heraus, wo der Schuldner arbeitete. Der Rest war dann zügig erledigt.
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15.03.2016 · Fachbeitrag aus VE · GbR
Der BGH hat jetzt entschieden: Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine GbR als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis, eine Vollstreckungsabwehrklage zu erheben, der Gesellschaft zu. Sie besteht nicht
zugunsten ihrer Gesellschafter.
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15.03.2016 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Einstweilige Verfügungen spielen eine große Rolle. Als vorläufiger Rechtsschutz bezwecken sie, Rechte bereits vor einer Entscheidung in
einem Hauptsacheverfahren zu schützen. Dies ist oft angebracht, wenn die Gefahr besteht, dass durch die lange Dauer des Hauptsacheverfahrens das streitige Recht beeinträchtigt wird. Die einstweilige Verfügung kann aber auch gemäß §§ 935 ff. ZPO angeordnet werden, um andere Ansprüche zu sichern. Dies ist für die Zwangsvollstreckung wichtig.
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15.03.2016 · Nachricht aus VE · Insolvenz
Im Fall des § 295 Abs. 2 InsO genügt der Gläubiger seiner Pflicht, die Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft zu machen, bereits dann, wenn er darlegt, dass der Schuldner an den Treuhänder nicht den Betrag abgeführt hat, den er bei Ausübung einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit hätte abführen müssen. Das hat jetzt der BGH entschieden (4.2.16, IX ZB 13/15, Abruf-Nr. 184170 ).
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08.03.2016 · Fachbeitrag aus VE · Kosten und Gebühren
Nach Ansicht des AG Schwäbisch Hall fallen für die „Zustellung“ des Haftbefehls an Schuldner keine Gerichtsvollzieherkosten an (13.1.16, M 2350/15). Das LG Tübingen hat sich nun dieser Auffassung durch seinen
Beschluss vom 17.2.16 (5 T 23/16) angeschlossen. Die Kammer ist der
Ansicht, dass nach § 802g ZPO die beglaubigte Abschrift des Haftbefehls lediglich übergeben und gerade nicht zugestellt wird. Eine Gebühr gemäß Nr. 100 VV GVKostG (Zustellung) kann daher nicht anfallen.
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08.03.2016 · Fachbeitrag aus VE · Anschriftenermittlung
Der Gerichtsvollzieher darf aufgrund des Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung bei der Meldebehörde die gegenwärtigen Anschriften sowie Angaben zur Haupt- und Nebenwohnung des Schuldners erheben, um dessen Aufenthaltsort zu ermitteln (§ 755 Abs. 1 ZPO). In der Praxis tritt dabei zunehmend folgendes Problem auf: Der
Gerichtsvollzieher erfährt, dass beim Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist. Entweder erhält er daraufhin keine Auskunft, oder ...
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07.03.2016 · Nachricht aus VE · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1.6. bis 30.6. und 1.12. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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23.02.2016 · Fachbeitrag aus VE · Kontopfändung
Häufig gibt der Gläubiger der Bitte des Schuldners nach, monatlich Raten zahlen zu dürfen. Der Gläubiger verpflichtet sich im Gegenzug, die Kontopfändung gegenüber der Bank als Drittschuldnerin ruhend zu stellen mit der Auflage, dass die Pfändung bei einem Widerruf durch den Gläubiger oder bei Eingang eines nachrangigen PfÜB wieder auflebt. Immer mehr Banken lehnen jedoch inzwischen ein solches Vorgehen ab. Denn es gebe hierfür keine rechtliche Grundlage und angesichts zahlreicher ...
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23.02.2016 · Fachbeitrag aus VE · Kosten und Gebühren
Will der Gläubiger im Verfahren zur Vermögensauskunft einen Haftbefehl gegen den Schuldner vollstrecken, muss der Gerichtsvollzieher dem Schuldner den Haftbefehl übergeben (§ 802g Abs. 2 ZPO). Manche Gerichtsvollzieher berechnen dafür Zustellgebühren (Nr. 100 GVKostG VV) und Auslagen (Nr. 760 GVKostG VV). Das AG Schwäbisch Hall hat dies abgelehnt.
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