26.04.2016 · Fachbeitrag aus VE · Amtliche Formulare
Wird ein Schuldner verurteilt, einen Betrag an den Gläubiger zu zahlen, kann er berechtigt sein, den Zugriff abzuwenden. Er muss dann Sicherheit leisten bzw. einen Betrag in Höhe des Hauptanspruchs hinterlegen. Zahlt er nicht, wird der Gläubiger den Erlass eines PfÜB beantragen, z. B. in das Arbeitseinkommen des Schuldners. In der Praxis beachten Gläubiger dabei § 839 ZPO zu wenig.
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26.04.2016 ·
Musterformulierungen aus VE · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Den Anspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO müssen Sie durch Zwischenantrag, selbstständige Klage oder Widerklage geltend machen. Das folgende Muster zeigt, wie bei der selbstständigen Klage oder Widerklage vorzugehen ist.
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26.04.2016 ·
Musterformulierungen aus VE · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Den Anspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO müssen Sie durch Zwischenantrag, selbstständige Klage oder Widerklage geltend machen. Das folgende Muster zeigt, wie beim Zwischenantrag vorzugehen ist.
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26.04.2016 ·
Musterformulierungen aus VE · Pfändung · Amtliche Formulare
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: A. hat zugunsten des S. einen Geldbetrag bei Notar N. hinterlegt. Gläubiger G. hat gegen S. einen vollstreckbaren Titel und will mithilfe eines PfÜB in die Forderung des S vollstrecken. Doch wer ist Drittschuldner – A. oder N.? Und wie ist das amtliche Formular in solchen Fällen auszufüllen? Antworten auf diese Fragen gibt die folgende Musterformulierung.
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19.04.2016 · Fachbeitrag aus VE · Unterhaltsvollstreckung
Will ein Gläubiger wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche bevorrechtigt auf Teile des Arbeitseinkommens (Anspruch A) zugreifen, muss er dies beantragen. Oft wird aber irrig angenommen, dass das amtlichen Formular „Antrag auf Erlass eines PfÜB wegen Unterhaltsforderungen“ dazu führt, dass das Vollstreckungsgericht eine bevorrechtigte Vollstreckung automatisch beschließt. Der folgende Beitrag zeigt eine Alternative.
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19.04.2016 · Fachbeitrag aus VE · Gerichtsvollzieherformular
Schon bevor er pfändet, kann der Gläubiger Drittschuldner und Schuldner durch den Gerichtsvollzieher benachrichtigen, dass die Pfändung bevorsteht. Dabei kann er den Drittschuldner auffordern, nicht an den Schuldner zu zahlen und den Schuldner auffordern, nicht über die Forderung zu verfügen. Diese Vorpfändung setzt zumindest einen vorläufig vollstreckbaren
Titel voraus. Arrestbefehl oder einstweilige Verfügung genügen. Eine vollstreckbare Ausfertigung benötigt der Gläubiger noch ...
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19.04.2016 · Fachbeitrag aus VE · Verfahrensrecht
Bei der Räumungsvollstreckung kommt es immer wieder zu Vollstreckungsschutzanträgen, die Schuldner mit drohendem Suizid bzw. bestehender Gesundheitsgefahr begründen. Hierbei stellen die Vollstreckungsgerichte oft vorschnell die Vollstreckung dauerhaft ein. Dem hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben.
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19.04.2016 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungskosten
Ein typischer Fall aus der Praxis: Der Beklagte S. (Schuldner) wird verurteilt, 25.000 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Er trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger G. (Gläubiger) erbringt die Sicherheit durch eine Prozessbürgschaft einer Bank, um die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des S. zu betreiben. Zugleich beantragt G., die Kosten der Bürgschaft als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung festsetzen zu lassen. Zu ...
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12.04.2016 · Nachricht aus VE · Kosten und Gebühren
Mit Beschluss vom 25.2.16 (III ZB 66/15, Abruf-Nr. 184724 ) hat der BGH entschieden: Notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen. Das ist vom Standpunkt einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei aus zu beurteilen, wobei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Vornahme der kostenverursachen Handlung abzustellen ist und ...
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12.04.2016 · Fachbeitrag aus VE · Kosten und Gebühren
Das Dauerproblem, ob Gerichtsvollzieher für die Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis nach § 882c ZPO Gebühren in Höhe von 10 EUR gemäß Nr. 100 KV GVKostG und auch Auslagen (z. B. Wegegeld nach Nr. 711 KV GVKostG) berechnen können, beschäftigt die Gerichte weiter. So hat sich das LG Konstanz durch Beschluss vom 25.2.16 (A 62 T 18/16) der Ansicht des OLG Koblenz (VE 16, 41) sowie des OLG Karlsruhe (DGVZ 15, 208) angeschlossen: Es verneint einen Gebühren- und Auslagenansatz.
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