23.05.2017 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungskosten
Das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft stellt für den Anwalt eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit dar. Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Daraus folgt: Bereits der Auftrag des Mandanten und die Entgegennahme der Information (z. B. des Vollstreckungstitels) lassen die Verfahrensgebühr entstehen. Allerdings gibt es beim sog. „Kombiauftrag“ nach § 807 ZPO (Modul G2 des amtlichen Gerichtsvollzieherformulars) ...
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23.05.2017 · Fachbeitrag aus VE · Auskunftserteilung
Auskunftspflichten in Bezug auf die persönlichen Verhältnisse eines
gemeinschaftliches Kindes zu vollstrecken, bereitet oft Schwierigkeiten. Die Kernfrage: Wird nach § 888 ZPO oder nach § 89 FamFG vollstreckt? Eine Antwort gibt jetzt der BGH: Es ist durch die Verhängung von Zwangsmitteln gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG i. V. m. § 888 ZPO zu vollstrecken.
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23.05.2017 · Fachbeitrag aus VE · Der praktische Fall
Ein Leser schilderte uns folgenden Fall: Im Rahmen der Vermögensauskunft gab der Schuldner ein unterhaltspflichtiges Kind an. Dieses lebte nicht bei ihm. Er erklärte, dass er keinen Unterhalt zahlt. Der Gläubiger beantragte im Rahmen einer Lohnpfändung, die unterhaltspflichtige Person nach § 850c Abs. 4 ZPO bei der Ermittlung des unpfändbaren Einkommens unberücksichtigt zu lassen. Dabei reichte er zur Glaubhaftmachung das Vermögensverzeichnis mit ein. Daraufhin erließ das ...
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17.05.2017 ·
Musterformulierungen aus VE · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Die Auskunftspflicht über persönliche Verhältnisse eines gemeinsamen Kindes zu vollstrecken ist schwierig. Eine Entscheidung des BGH stellt klar, wie vorzugehen ist. Die folgende Musterformulierung zeigt, wie die BGH-Entscheidung umzusetzen ist.
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16.05.2017 · Fachbeitrag aus VE · Familienrecht
Wird eine einstweilige Anordnung (eAO) auf Zahlung von Unterhalt durch eine anderweitige Regelung geändert, aufgehoben oder ersetzt, wirkt sich das gegebenenfalls auf die Vollstreckbarkeit des ursprünglichen Anordnungsbeschlusses aus. Insbesondere für den Fall, dass der Gläubiger aus dem ursprünglichen Anordnungsbeschluss bereits vollstreckt hat, stellt sich die Frage, was Gläubiger oder Schuldner nun beachten müssen.
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16.05.2017 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungs-Tipp
Unser Leser, Gabor Huschka, Coesfeld, hatte einen Schuldner, der bei seinem Arbeitgeber nur temporär beschäftigt war. Unser Leser erhielt
daher für seinen Gläubiger-Mandanten nur während der Arbeitsmonate pfändbare Beträge von diesem Arbeitgeber überwiesen. Nun teilte der Schuldner mit, er arbeite künftig (noch) weniger im Jahr. Aber wieso? Oder war dies nur ein Trick? Unser Leser ermittelte ...
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16.05.2017 · Fachbeitrag aus VE · Lohnpfändung
Viele Schuldner sind nur saisonal beschäftigt, z. B. von April bis Oktober in der Landwirtschaft. Ein Leser fragt: Muss ich in einem solchen Fall, wenn ich bereits zuvor den Lohn (Anspruch A) gepfändet habe, in jedem weiteren Jahr erneut einen PfÜB gegen den Schuldner erwirken?
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09.05.2017 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungstaktik
Häufig kommt es im amtlichen Gerichtsvollzieherformular zu Fehlern, wenn es darum geht, den Erlass eines Haftbefehls zu beantragen. Lesen Sie im Folgenden, was falsch gemacht wird und wie Sie es richtig machen.
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09.05.2017 · Fachbeitrag aus VE · Titelherausgabe
Die Herausgabe des Vollstreckungstitels spielt in der Praxis eine große Rolle. Durch sie kann der Schuldner die weitere Vollstreckung verhindern. Es entsteht aber oft Streit, wo und wie der Titel herausgegeben werden muss. Gängige Praxis ist es, dass der Gläubiger dem Schuldner den Titel einfach übersendet. Häufig verlangt der Gläubiger dann aber für das Versenden einen Vorschuss. Hier droht ebenso Streit, wie bei der Frage, was geschieht, wenn der Titel auf dem Postweg verloren geht.
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09.05.2017 · Fachbeitrag aus VE · Lohnpfändung
In der Praxis stellt sich immer öfter die Frage, ob der Gläubiger im Rahmen einer Lohnpfändung direkt vom Drittschuldner (Arbeitgeber) verlangen kann, die letzten drei Lohn-/Gehaltsnachweise herauszugeben. Oft verweisen die Drittschuldner darauf, dass der Schuldner und nicht sie zur
Herausgabe verpflichtet seien. Der folgende Beitrag zeigt, ob diese Auffassung richtig ist.
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