26.01.2018 · Nachricht aus VE · Basiszins
Zur Vermeidung zeitaufwendiger Zwischenverfügungen sollten Gläubiger bei der Erstellung von Forderungsaufstellungen unbedingt beachten: Zum 1.1.18 bleibt der Basiszins unverändert.
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26.01.2018 · Nachricht aus VE · Erneute Vermögensauskunft
Der BGH hat am 27.7.17 (I ZB 36/16; Abruf-Nr. 198418 ) entschieden, dass
§ 802d Abs. 1 S. 2 ZPO in seiner durch Art. 1 Nr. 7 EuKoPfVODG (BGBl. I 16,
S. 2591) geänderten Fassung nur für Vollstreckungsaufträge gilt, die seit dem 26.11.16 gestellt worden sind.
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25.01.2018 ·
Musterformulierungen aus VE · Pfändung · Amtliche Formulare
Regelmäßig kommt es vor, dass sowohl der Schuldner als auch der nicht schuldnerische Ehegatte Einkünfte in etwa gleicher Höhe beziehen und gemeinsam minderjährige Kinder versorgen müssen. Der Unterhalt der Kinder wird hierbei regelmäßig in Naturalien geleistet. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie der durch den nicht schuldnerischen Ehegatten gewährte Naturalunterhalt im Rahmen der Bemessung des unpfändbaren Betrags nach § 850c Abs. 4 ZPO berücksichtigt werden kann.
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25.01.2018 ·
Musterformulierungen aus VE · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Die Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung für die Aufforderung an den Drittschuldner, die Drittschuldnererklärung abzugeben, fallen nicht unter die Schadenersatzverpflichtung gemäß § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO. Daher sollten Gläubigervertreter in derartigen Fällen unmittelbar nach fruchtlosem Ablauf der Zweiwochenfrist den Drittschuldner wie folgt zur Zahlung auffordern.
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23.01.2018 · Fachbeitrag aus VE · P-Konto
Pfändet ein Unterhaltsgläubiger in das Arbeitseinkommen oder die anderen unter § 850 bis § 850b ZPO fallenden Einkünfte unmittelbar an der Quelle – beim Arbeitgeber oder einem anderen Drittschuldner –, gelten auf Gläubigerantrag hin nicht die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen nach
§ 850c ZPO. Das Vollstreckungsgericht bestimmt den pfändungsfreien
Betrag vielmehr nach § 850d ZPO. Dies gilt entsprechend bei der Pfändung des Guthabens von P-Konten wegen der von § 850d ZPO ...
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23.01.2018 · Fachbeitrag aus VE · Räumungsvollstreckung
Illegale Hausbesetzungen bei gleichzeitiger Verschleierung der Identität der Besetzer bilden in der Vollstreckung eher die Ausnahme. Dennoch hat sich der BGH jetzt mit einem solchen Fall beschäftigt. Die Entscheidung ist hilfreich, wenn Sie einmal einen vergleichbaren Fall bearbeiten.
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23.01.2018 · Fachbeitrag aus VE · Lohnpfändung
Regelmäßig kommt es vor, dass sowohl der Schuldner als auch der nicht schuldnerische Ehegatte Einkünfte in etwa gleicher Höhe beziehen und
gemeinsam minderjährige Kinder versorgen müssen. Der Unterhalt der Kinder wird hierbei regelmäßig in Naturalien geleistet. Es stellt sich in diesen Fällen die folgende Frage: Kann der durch den nicht schuldnerischen Ehegatten gewährte Naturalunterhalt im Rahmen der Bemessung des
unpfändbaren Betrags nach § 850c Abs. 4 ZPO berücksichtigt werden?
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16.01.2018 · Nachricht aus VE · Zahlungsvereinbarung
Erklärt sich der Schuldner einer geringfügigen Forderung gegenüber dem Gerichtsvollzieher zum Abschluss einer Zahlungsvereinbarung bereit, muss der Gläubiger allein aus diesem Umstand nicht zwingend darauf schließen, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (BGH 6.7.17, IX ZR 178/16, Abruf-Nr. 196143 ).
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16.01.2018 · Fachbeitrag aus VE · Forderungsvollstreckung
In der Praxis der Forderungsvollstreckung kommt es im Bereich der Pfändung von Sozialleistungen immer wieder zu Problemen bei der Antragstellung. Der folgende Beitrag zeigt ein aktuelles Problem bei der Pfändung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung als Drittschuldnerin und dessen Lösung – mit konkreten Handlungsempfehlungen.
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09.01.2018 · Fachbeitrag aus VE · Drittschuldnererklärung
In der Vollstreckungspraxis kommt es immer wieder zu folgender Situation: Der Gläubiger lässt dem Drittschuldner über den Gerichtsvollzieher einen PfüB zustellen. Innerhalb der Zweiwochenfrist gibt der Drittschuldner die Erklärung nach § 840 ZPO nicht ab; der Rechtsanwalt des Gläubigers erinnert schriftlich an die Abgabe der Erklärung und berechnet hierfür gemäß Nr. 2300 VV RVG eine Geschäftsgebühr, die er vom Drittschuldner
wegen Verzugs erstattet verlangt. Zu Recht?
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