23.02.2018 · Fachbeitrag aus VE · Lohnpfändung
Das BAG (17.4.13, 10 AZR 59/12) hat entschieden: Bei der Berechnung von pfändbarem Einkommen nach § 850e Nr. 1 S. 1 i. V. m. § 850a ZPO gilt die sog. Nettomethode und nicht die sog. Bruttomethode. Folge: Die der Pfändung entzogenen Bezüge sind mit ihrem Bruttobetrag vom Gesamteinkommen abzuziehen. Ein erneuter Abzug der auf diesen Bruttobetrag entfallenden Steuern und Abgaben erfolgt nicht. Im Klartext: Es werden nur einmal Steuern abgezogen. Dadurch erhöht sich der pfändbare Betrag.
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23.02.2018 · Fachbeitrag aus VE · Lohnpfändung
Prallen Delikts-, Unterhaltsgläubiger und gewöhnliche Gläubiger im Rahmen einer Lohnpfändung aufeinander, gibt es insbesondere beim Drittschuldner (Arbeitgeber) regelmäßig Verwirrung, wer als Gläubiger welche pfändbaren Beträge erhält. Der folgende Beitrag klärt auf.
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23.02.2018 · Fachbeitrag aus VE · Kontopfändung
Pfändet ein Gläubiger in die Bankverbindung eines Schuldners (Anspruch D), lehrt die Praxis, dass regelmäßig evtl. beim Kreditinstitut bestehende Genossenschaftsanteile nicht mit gepfändet werden (z. B. bei Volks- und Raiffeisenbanken). Dadurch gehen dem Gläubiger zusätzlich realisierbare Ansprüche verloren. Ein Zugriff ist vor allem bedeutsam, wenn andere Gläubiger vorrangig sind, aber hierauf nicht zugegriffen haben. Dann „schiebt“ sich der nachrangige Gläubiger vor die ...
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23.02.2018 · Fachbeitrag aus VE · P-Konto
§ 850k Abs. 3 ZPO regelt die Ersetzung des sog. Sockelfreibetrags (§ 850k Abs. 1 ZPO, derzeit 1.133,80 EUR) und der weiteren Aufstockungsbeträge nach § 850k Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO, wenn der Gläubiger wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche und Unterhaltsrenten gemäß § 850d ZPO in die Gutschrift aus einer Bankverbindung beim P-Konto vollstreckt. Das Vollstreckungsgericht muss grundsätzlich im Rahmen seines Beschlusses – wie bei der Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche in ...
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23.02.2018 · Fachbeitrag aus VE · P-Konto
Oft vollstrecken Gläubiger nach § 850f Abs. 2 und § 850d ZPO gleichzeitig wegen Unterhalts-, bzw. Deliktsansprüchen in Anspruch A (an Arbeitgeber) und Anspruch D (an Kreditinstitute). Dabei ist zu beachten: Der dem Schuldner beim Pfändungsvorrecht hinsichtlich Anspruch A zu belassende notwendige Selbstbehalt gilt nicht automatisch für das gepfändete P-Konto.
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23.02.2018 ·
Sonderausgaben aus VE · Downloads · Pfändung
Konto- und Lohn sind die häufigsten Zugriffsobjekte. Doch in der Praxis gibt es hier einerseits für Gläubiger viele Probleme. So gibt es z. B. zahlreiche schuldnerschützende Besonderheiten beim Pfändungsschutz-Konto (P-Konto). Oder Arbeitgeber als Drittschuldner wenden bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens immer noch die sog. Bruttomethode statt der sog. Nettomethode an. Andererseits sind sich Gläubiger oft ihrer Möglichkeiten nicht bewusst, die Ihnen die Rechtsprechung bietet, ...
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23.02.2018 ·
Musterformulierungen aus VE · Pfändung · Amtliche Formulare
Der BGB hat den Kostenerstattungsanspruch des Betriebsrats nach § 40 Abs. 1 BetrVG ausnahmsweise als pfändbar angesehen. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie Sie bei einer solchen Pfändung vorgehen müssen, wenn eine solche Ausnahme vorliegt.
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23.02.2018 · Fachbeitrag aus VE · IWW-Webinare
Auch im zweiten Quartal 2018 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem und kompetent fortzubilden. Das erwartet Sie:
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20.02.2018 · Fachbeitrag aus VE · Forderungspfändung
Der Betriebsrat kann im eigenen Namen mit einem Rechtsanwalt einen wirksamen Vertrag schließen (BGH AA 13, 24). Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, die durch die Tätigkeiten des Betriebsrats entstehenden Kosten (z. B. Rechtsanwaltsvergütung) zu tragen (§ 40 Abs. 1 BetrVG). Der BGH hat jetzt entschieden, dass ein solcher Kostenerstattungsanspruch grundsätzlich nach § 851 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 399 1. Fall BGB unpfändbar ist. Eine Ausnahme besteht jedoch für den Gläubiger des ...
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20.02.2018 · Fachbeitrag aus VE · Grundbuchvollstreckung
Im Zusammenhang mit der Pfändung des schuldrechtlichen Rückgewähranspruchs bei Grundschulden hat der BGH jetzt entschieden: Die Vorlage eines PfÜB, mit dem neben dem Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld das „Zustimmungsrecht“ des Grundstückseigentümers „zur
Löschung der Grundschuld gemäß § 1183 BGB, § 27 S. 1 GBO“ gepfändet worden ist, reicht nicht aus, um gegenüber dem Grundbuchamt den Nachweis zu führen, dass der Antragsteller berechtigt ist, die grundbuchrechtlich ...
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