22.05.2018 · Fachbeitrag aus VE · Der praktische Fall
Ein Leser schilderte uns folgenden Fall: Der Gläubiger hatte erfolgreich seine Forderung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zur Insolvenztabelle angemeldet. Das Insolvenzverfahren wurde inzwischen aufgehoben. Der Schuldner befindet sich seitdem in der Wohlverhaltensphase. Jetzt beantragt der Gläubiger, eine vollstreckbare Ausfertigung aus der Insolvenztabelle
gemäß § 201 Abs. 1 InsO zu erteilen. Das Insolvenzgericht ...
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22.05.2018 · Fachbeitrag aus VE · Unterhaltsvollstreckung
Der BGH hat vor gut 2 Jahren entschieden: Die Vollstreckungsprivilegierung nach § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO kann nicht durch Vollstreckungsbescheid nachgewiesen werden. Um den Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs zu erbringen, sollte der Gläubiger vielmehr
einen Titel vorlegen, aus dem sich – gegebenenfalls im Wege der Auslegung – ergibt, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt. Was viele nicht ...
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22.05.2018 · Fachbeitrag aus VE · Immobiliarvollstreckung
Der BGH hat jüngst entschieden (8.12.17, V ZR 82/17, Abruf-Nr. 199515 ): Im Rahmen eines von einem anderen Gläubiger beantragten Versteigerungsverfahrens besteht eine Anmeldepflicht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. seines Rechtsberaters betreffend privilegierte Hausgeldforderungen. Der folgende Beitrag zeigt, wie diese zu vollstrecken sind. Denn das Vorrecht hinsichtlich rückständiger Hausgeldzahlungen kann auf 2 Arten geltend gemacht werden.
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15.05.2018 · Nachricht aus VE · Vertretbare, unvertretbare Handlung, Unterlassung und Duldung
Funktionell, örtlich und sachlich zuständig ist bei der Vollstreckung vertretbarer und unvertretbarer Handlungen bzw. bei der Erzwingung von
Unterlassungen und Duldungen das Prozessgericht des ersten Rechtszugs. Oft handelt es sich hierbei um das Gericht, das den zugrunde liegenden Vollstreckungstitel geschaffen hat. Dies muss aber nicht unbedingt sein.
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15.05.2018 · Fachbeitrag aus VE · Vermögensauskunft
Tauchen Schuldner unter, kann sie der Gerichtsvollzieher (GV) nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft (VA) laden. Es stellt sich daher die Frage, ob der GV die Ladung öffentlich zustellen kann. Der BGH hat dies bejaht.
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15.05.2018 · Fachbeitrag aus VE · Forderungsvollstreckung
Es kommt immer wieder vor, dass Gläubiger künftig fällig werdende
Ansprüche titulieren lassen möchten. Solche Forderungen können nur in bestimmten Ausnahmefällen klageweise durchgesetzt werden und zwar in Fällen, in denen die Leistungszeit datiert ist (§ 257 ZPO), bei wiederkehrenden Leistungen (§ 258 ZPO) oder wenn die rechtzeitige Leistung gefährdet erscheint (§ 259 ZPO). Es stellen sich bei der Vollstreckung dann die beiden folgenden Fragen: Können Gläubiger erst jedes Mal ...
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08.05.2018 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungskosten
Dauerproblem: Löst der Antrag des Gläubigers, Drittauskünfte einzuholen, eine gesonderte 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus? Das AG Elmshorn hat dies jetzt bejaht (27.11.17, 64 M 59/17, Abruf-Nr. 200932 ).
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08.05.2018 · Fachbeitrag aus VE · Gerichtsvollziehervollstreckung
Sie kennen das Problem: Der Gerichtsvollzieher (GV) berechnet eine
Gebühr nach Nr. 208 KV GVKostG in Höhe von 8 EUR, obwohl der Gläubiger im Vollstreckungsauftrag eine Zahlungsvereinbarung bzw. gütliche Erledigung ausdrücklich ausgeschlossen hat. Das AG Stuttgart-Bad Canstatt hat durch Beschluss vom 29.3.18 (6 M 10905/18, Abruf-Nr. 200933 ) dem Gläubiger eindrucksvoll Recht gegeben und dem GV die Gebühr versagt.
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08.05.2018 · Nachricht aus VE · IWW-Webinare
Auch im dritten Quartal 2018 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem und kompetent fortzubilden. Das erwartet Sie:
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24.04.2018 ·
Musterformulierungen aus VE · Pfändung · Amtliche Formulare
Im Rahmen der Lohnpfändung wird oft nicht der Fall bedacht, dass der Schuldner aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie Sie den Anspruch auf Urlaubsabgeltung pfänden und mit anderen Einkünften addieren.
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