Ein typischer Fall: Der Gläubiger hat im Grundbuch des Schuldners eine Sicherungshypothek eintragen lassen. Über das Vermögen des Schuldners wird später das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Gläubiger hat seine persönliche Forderung angemeldet. Die Forderung wird zunächst für den sog. Ausfall zur Insolvenztabelle festgestellt. Der Insolvenzverwalter gibt das Grundstück anschließend aus der Insolvenzmasse frei. Der Gläubiger verzichtet gemäß § 52 S. 2 InsO auf sein Absonderungsrecht, sodass die ...
Die Insolvenzanfechtung nach den §§ 129 ff. InsO erlaubt es, auf vorinsolvenzliche Abflüsse aus dem schuldnerischen Vermögen zuzugreifen. Sie sollen als Haftungsgrundlage wieder verfügbar sein, um die Gläubiger ...
Ein Leser hat uns folgenden interessanten Fall mitgeteilt: Über das Vermögen des Schuldners S. wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. S. war vor der Insolvenz Inhaber eines Sanitätsfachgeschäfts. Nach ...
Wird die Genehmigung einer Lastschrift verweigert, hat die Zahlstelle die Belastungsbuchung zum Datum der Belastung zu berichtigen (26.6.14, IX ZR 130/13, Abruf-Nr. 142226 ).
Bezieht der Schuldner eine Altersrente und ist er daneben zur Aufbesserung der Rente selbstständig tätig, können auf seinen Antrag seine Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit als Mehrarbeitsvergütung bis zur ...
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Der BGH hat mit Urteil vom 13.3.14 (IX ZR 43/12, Abruf-Nr. 141230 ) entschieden: Der Schuldner ist nach Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren verpflichtet, aus einem tatsächlich erwirtschafteten Gewinn dem Insolvenzverwalter den pfändbaren Betrag nach dem fiktiven Maßstab des § 295 Abs. 2 InsO abzuführen (Fortführung von BGH 13.3.13, IX ZB 38/10).