19.04.2016 · Fachbeitrag ·
Gerichtsvollzieherformular
Schon bevor er pfändet, kann der Gläubiger Drittschuldner und Schuldner durch den Gerichtsvollzieher benachrichtigen, dass die Pfändung bevorsteht. Dabei kann er den Drittschuldner auffordern, nicht an den Schuldner zu zahlen und den Schuldner auffordern, nicht über die Forderung zu verfügen. Diese Vorpfändung setzt zumindest einen vorläufig vollstreckbaren
Titel voraus. Arrestbefehl oder einstweilige Verfügung genügen. Eine vollstreckbare Ausfertigung benötigt der Gläubiger noch nicht, und der Titel ...
12.04.2016 · Fachbeitrag ·
Kosten und Gebühren
Das Dauerproblem, ob Gerichtsvollzieher für die Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis nach § 882c ZPO Gebühren in Höhe von 10 EUR gemäß Nr. 100 KV GVKostG und auch Auslagen (z. B. Wegegeld nach Nr.
05.04.2016 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Gesetzgebung
Das „Girokonto für Jedermann“ kommt: Der Bundesrat billigte am 18.3.16 ein entsprechendes Gesetz.
07.03.2016 · Nachricht · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1.6. bis 30.6. und 1.12. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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09.02.2016 · Fachbeitrag ·
Gerichtsvollzieherformulare
Ob auch ein Drittgläubiger Drittauskünfte nach § 802l ZPO beantragen kann, wenn nicht er, sondern ein anderer Gläubiger das Verfahren auf
Abnahme der Vermögensauskunft betrieben hat, ist umstritten.
19.01.2016 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Gesetzgebung
Um zeitaufwendige Zwischenverfügungen zu vermeiden, sollten Gläubiger bei Forderungsaufstellungen unbedingt beachten: Der Basiszins ist zum 1.1.16 unverändert geblieben.
11.01.2016 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Gesetzgebung
Zum 1.1.16 sind die Vorschriften betreffend Sachbezüge erneut geändert worden. Sie sind nun in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt. Für Gläubiger positiv: Die Naturalleistungen sind jetzt höher zu bewerten. Insbesondere im Rahmen des § 850e ZPO ist dies zu beachten.