18.01.2022 · Fachbeitrag ·
Anträge
Durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ist § 130d ZPO seit dem 1.1.22 in Kraft (BGBl. 13, 3786). Hierdurch gilt für alle schriftlichen Anträge und Erklärungen von Anwälten nach der ZPO eine elektronische Nutzungspflicht (BT-Drucksache 17/12634, 28). Dies betrifft in der Vollstreckungspraxis insbesondere Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher (vgl. § 753 Abs. 4, 5 ZPO) und Anträge auf Erlass eines PfÜB (§§ 829, 829a ZPO). Die Neuregelung ...
14.01.2022 · Nachricht · Ihre Website - Ihr Aushängeschild
Die Anwaltswebsite als Mittel zur Mandanten-Akquise ist nicht zu unterschätzen. WCR hat sich hier als Lieferant punktgenauer Inhalte in rund 20 Jahren etabliert. Und das zahlt sich für Abonnenten aus:
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23.12.2021 · Nachricht ·
Leser-Service
Haben Sie noch fachliche Fragen zu einem soeben gelesenen Beitrag oder generell zu den Themen dieser Ausgabe? Dann können Sie sich jetzt als Abonnent von „ VE Vollstreckung effektiv “ – ohne weitere Kosten – ...
17.12.2021 · Nachricht ·
beA
Auch wenn seit dem 1.1.22 die aktive Nutzungspflicht des beA gilt, kommt die klassische Papier-Vollmacht nicht aus der Mode. Außerdem sollten
Anwälte und Inkassodienstleister wichtige Regelungen rund um die Vollmacht in der Zwangsvollstreckung kennen.
17.12.2021 · Nachricht ·
IWW-Webinare
Auch im 1. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem fortzubilden. Das erwartet Sie:
17.12.2021 · Fachbeitrag ·
Drittauskünfte
Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ...
14.12.2021 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Die Formulare für den Antrag auf Erlass eines PfÜB wegen gewöhnlicher Geldforderungen und wegen Unterhaltsforderungen sowie das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher, die zur verbindlichen Nutzung eingeführt wurden, werden wegen zahlreicher Änderungen von Rechtsvorschriften angepasst. Die Änderungen sind insbesondere aufgrund des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz erforderlich, das weitgehend am 1.12.21 in Kraft getreten ist.
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