· Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch
Vollstreckungs-Tipp des Monats
| Heute berichten wir über einen Fall unserer Leserin Gabriele Waldschmidt, Rechtsfachwirtin, Rechtsanwälte Runkel, Schneider, Weber, Wuppertal. Sie machte eine interessante Beobachtung, während sie im Stau wartete, was schließlich zum Vollstreckungserfolg führte. |
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Mandantin S., eine auffällige Erscheinung mit extrem langen, dunklen Haaren, hatte ihre anwaltliche Kostenrechnung nicht beglichen. Die Forderung wurde daher gegen S. tituliert. S. bezog allerdings nur Arbeitslosengeld II. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen waren daher erfolglos. Nach zähen Verhandlungen bot S. schließlich Ratenzahlung an: 10 EUR auf eine Summe von 500 EUR. Es war zu ahnen: S. hielt sich nicht an diese Vereinbarung. Als sie dann doch einmal 10 EUR persönlich in der Kanzlei ablieferte, erinnerte unsere Leserin sie höflich daran, S. möge sich doch an die Ratenzahlungsvereinbarung halten. S. antwortete selbstbewusst, sie beziehe doch Hartz IV und sei unpfändbar. Folglich solle man froh sein, wenn sie überhaupt mal etwas zahle. Wenig später, in der Vorweihnachtszeit, befand sich unsere Leserin mit dem Pkw auf dem Heimweg. Sie musste im Stau in der Innenstadt längere Zeit warten und beobachtete dabei die Passanten. Eine Dame mit zahlreichen Einkaufstüten exklusiver Markengeschäfte ging vorüber und holte aus ihrer Jackentasche einen Schlüssel. Sie hatte extrem lange, dunkle Haare und ein auffälliges Erscheinungsbild. Die S.? Das konnte eigentlich nicht sein, denn S. wohnte in einem anderen Stadtteil. Doch als sich der Verkehr wieder in Bewegung setzte, drehte sich die Dame um - und tatsächlich, es war die S.! Sie schloss soeben die Tür zu einer Boutique auf. Am nächsten Morgen tätigte unsere Leserin einen „Kontrollanruf“ in der Boutique. Sie fragte, ob denn wohl die Mitarbeiterin S. im Hause sei. Die Dame am Telefon wollte sofort verbinden. Noch am gleichen Tag teilte unsere Leserin der S. mit, dass ihr bekannt sei, dass sie in der Boutique arbeite und sich auch die ARGE für diese Information interessieren dürfte. Einen Tag später beglich S. die Außenstände vollständig. |
Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.
Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.